Kommissions-Entwurf der EU-ePrivacy-Verordnung – Eine erste Einschätzung

Am 10. Januar 2017 – und damit einen Tag früher als angekündigt – wurde von der EU-Kommission der – gegenüber dem geleakten vorläufigen Entwurf veränderte – Entwurf der ePrivacy-Verordnung (ePrivVO) Esterner Link vorgestellt. Aus diesem Anlass habe ich eine erste Einschätzung – insbesondere mit Blick auf das elektronische Direktmarketing (also die Werbung per E-Mail, Telefon, FAX, SMS) erstellt. Sie können diese Einschätzung als PDF-Datei hier herunterladen. Eine kurze Zusammenfassung des Inhalts finden Sie nachstehend.

[Update 11.02.2021] Der Europäische Rat hat seine Entwurfsfassung beschlossen. Eine Synopse der Entwurfsfassungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats habe ich erstellt. [/Update]
[Update 14.02.2017] Am 14. Februar 2017 sind nun die Übersetzungen des Kommissionsentwurfs der EU-ePrivacy-Verordnung erschienen. Die deutsche Übersetzung ist hier als PDF-Datei zu finden: Esterner Link http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=42678. Die Übersetzungen in alle Amtsprachen sind Esterner Link hier zu finden [/Update]

Zusammenfassung

Gesetzgebungsverfahren

  • Die Überarbeitung der EU-ePrivacy-Richtlinie war von der Kommission bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um die EU-DSGVO angekündigt worden.
  • Die EU-Kommission hat sich – wie bei der EU-DSGVO – für eine direkt geltende Verordnung entschieden.
  • Am 10. Januar 2017 wurde von der Kommission der Entwurf der ePrivacy-Verordnung offiziell vorgestellt.
  • Dieser Entwurf wird nun im EU-Parlament und im Ministerrat diskutiert und nach Einigung dann – mit entsprechenden Änderungen – verabschiedet.
  • Die aktuelle Zeitplanung sieht vor, dass die EU-ePrivacy-Verordnung zeitgleich mit der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 gültig wird.
  • Der Umsetzungszeitraum ist daher hier wesentlich kürzer als bei der EU-DSGVO!

Wesentliche Inhalt der ePrivacy-VO

  • Die  EU-ePrivacyVO konkretisiert und ergänzt die EU-DSGVO, insoweit in der EU-ePrivacyVO die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt ist (Art 1 Abs. 3).
  • Die Regelungen im TKG und TMG, die auf der EU-ePrivacy-Richtlinie basieren, werden durch die entsprechenden Regelungen der EU-ePrivacy-Verordnung verdrängt.
  • Die auf der EU-ePrivacy-Richtlinie basierenden Re-gelungen zur werblichen Ansprache per elektronischer Kommunikation (Telefon, FAX, E-Mail, SMS, …)  im § 7 UWG werden – im Anwendungsbereich der EU-ePrivacy-Verordnung – durch deren Regelungen verdrängt.
  • Die in Deutschland durch § 7 Abs. 3 UWG umgesetzten Regelungen zur vereinfachten Erlaubnis zur Nutzung von E-Mail-Adressen (oder SMS-Nummern) für eigene Werbezwecke, wenn die dortigen Bedingungen erfüllt sind, bleiben erhalten (Art. 16 Abs. 2).

Eine ausführlicher Darstellung können Sie als PDF-Datei hier herunterladen.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/ePrivVO-01

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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