Kommissions-Entwurf der EU-ePrivacy-Verordnung – Eine erste Einschätzung

Am 10. Januar 2017 – und damit einen Tag früher als angekündigt – wurde von der EU-Kommission der – gegenüber dem geleakten vorläufigen Entwurf veränderte – Entwurf der ePrivacy-Verordnung (ePrivVO) Esterner Link vorgestellt. Aus diesem Anlass habe ich eine erste Einschätzung – insbesondere mit Blick auf das elektronische Direktmarketing (also die Werbung per E-Mail, Telefon, FAX, SMS) erstellt. Sie können diese Einschätzung als PDF-Datei hier herunterladen. Eine kurze Zusammenfassung des Inhalts finden Sie nachstehend.

[Update 11.02.2021] Der Europäische Rat hat seine Entwurfsfassung beschlossen. Eine Synopse der Entwurfsfassungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats habe ich erstellt. [/Update]
[Update 14.02.2017] Am 14. Februar 2017 sind nun die Übersetzungen des Kommissionsentwurfs der EU-ePrivacy-Verordnung erschienen. Die deutsche Übersetzung ist hier als PDF-Datei zu finden: Esterner Link http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=42678. Die Übersetzungen in alle Amtsprachen sind Esterner Link hier zu finden [/Update]

Zusammenfassung

Gesetzgebungsverfahren

  • Die Überarbeitung der EU-ePrivacy-Richtlinie war von der Kommission bereits im Zusammenhang mit der Diskussion um die EU-DSGVO angekündigt worden.
  • Die EU-Kommission hat sich – wie bei der EU-DSGVO – für eine direkt geltende Verordnung entschieden.
  • Am 10. Januar 2017 wurde von der Kommission der Entwurf der ePrivacy-Verordnung offiziell vorgestellt.
  • Dieser Entwurf wird nun im EU-Parlament und im Ministerrat diskutiert und nach Einigung dann – mit entsprechenden Änderungen – verabschiedet.
  • Die aktuelle Zeitplanung sieht vor, dass die EU-ePrivacy-Verordnung zeitgleich mit der EU-DSGVO am 25. Mai 2018 gültig wird.
  • Der Umsetzungszeitraum ist daher hier wesentlich kürzer als bei der EU-DSGVO!

Wesentliche Inhalt der ePrivacy-VO

  • Die  EU-ePrivacyVO konkretisiert und ergänzt die EU-DSGVO, insoweit in der EU-ePrivacyVO die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt ist (Art 1 Abs. 3).
  • Die Regelungen im TKG und TMG, die auf der EU-ePrivacy-Richtlinie basieren, werden durch die entsprechenden Regelungen der EU-ePrivacy-Verordnung verdrängt.
  • Die auf der EU-ePrivacy-Richtlinie basierenden Re-gelungen zur werblichen Ansprache per elektronischer Kommunikation (Telefon, FAX, E-Mail, SMS, …)  im § 7 UWG werden – im Anwendungsbereich der EU-ePrivacy-Verordnung – durch deren Regelungen verdrängt.
  • Die in Deutschland durch § 7 Abs. 3 UWG umgesetzten Regelungen zur vereinfachten Erlaubnis zur Nutzung von E-Mail-Adressen (oder SMS-Nummern) für eigene Werbezwecke, wenn die dortigen Bedingungen erfüllt sind, bleiben erhalten (Art. 16 Abs. 2).

Eine ausführlicher Darstellung können Sie als PDF-Datei hier herunterladen.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/ePrivVO-01

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; seit 2015 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
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