Entstehungsgeschichte der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Seit 1995 galt auf Ebene der Europäischen Union (EU, vormals Europäische Gemeinschaft – EG) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein gemeinsames Datenschutz-Niveau aufgrund Verabschiedung der dsgvo_expert-externer-link EG-Datenschutz-Richtlinie.  Allerdings hatte sich gezeigt, dass diese Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten doch sehr unterschiedlich ausgelegt wurde.

Europäische Flagge am Fahnenmast

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Zur Modernisierung des Datenschutzrechts in Europa wurde von der EU-Kommission nach einem zweijährigen Beratungs- und Konsultationszeitraum im Januar 2012 eine dsgvo_expert-externer-linkEU-Datenschutzreform vorgestellt. Im Gegensatz zur EU-Datenschutzrichtlinie, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ohne Umsetzungsakt in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar gültig. Den Mitgliedsstaaten ist es daher grundsätzlich nicht möglich, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken. Es gibt allerdings Bereiche, in denen die Mitgliedsstaaten die Regelungen der DSGVO konkretisieren dürfen und so spezifischer Regelungen im Rahmen von Regulierungs- und Konkretisierungsklausen (in Deutschland fälschlicherweise „Öffnungsklauseln“ genannt)  der DSGVO schaffen können.

Im zuständigen LIBE-Ausschuss des EU-Parlaments wurden schlussendlich über 3100 Abänderungsanträge gegenüber dem Entwurf der EU-Kommission eingebracht. Generell setzten sich die meisten sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten für eine Verstärkung oder Präzisierung des Entwurfs ein, während sich die meisten konservativen und liberalen Abgeordneten für eine Lösung im Sinne der IT-Wirtschaft starkmachten. Ein Überblick ist auf der Seite von dsgvo_expert-externer-linkLobbyplag zu finden.

Am 21. Oktober 2013 hat das Europäische Parlament im Innen- und Justizausschuss seine durch den Grünen Europaabgeordneten Jan-Phillip Albrecht ausgearbeitete dsgvo_expert-externer-linkVerhandlungsposition mit überwältigender Mehrheit angenommen und am 12. März 2014 durch das Plenum bestätigt. Der EU-Ministerrat hat ein Jahr länger benötigt um seinen Standpunkt zu finden. Die anschließenden Trilog-Verhandlungen dauerten bis Mitte Dezember 2015. Am 04. Mai 2016 wurde die DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union L 119/1  dsgvo_expert-externer-linkveröffentlicht. Sie ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und ist  gemäß Art. 99 DSGVO seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden.

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