Materialien zu Videoüberwachung

Zitat LfD-Niedersachsen:

„Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO

Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (…) haben nichtöffentliche Stellen (…)[über] eine Videoüber-wachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren. Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.“

(Quelle: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/transparenzanforderungen-und-hinweisbeschilderung-bei-einer-videoueberwachung-nach-der-ds-gvo-158959.html)

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