Bundesrat: Zustimmung zum DSAnpUG-EU inkl. BDSG-neu

In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat unter Tagesordnungspunkt 10 dem vom Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) und dem darin in Artikel 1 enthaltenen neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zugestimmt. Dieses Gesetz dient u.a. der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO bzw. DS-GVO)

Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen. Damit tritt das BDSG-neu am 25. Mai 2018 – gleichzeitig mit dem Gültigwerden der EU-DSGVO bzw. DS-GVO – in Kraft.

Das BDSG-neu in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung (allerdings ohne Teil 3) finden Sie hier als PDF-Datei: BDSG-neu-kosolidierte-Fassung.pdf

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/dapTQ

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; seit 2015 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
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