In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat unter Tagesordnungspunkt 10 dem vom Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) und dem darin in Artikel 1 enthaltenen neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zugestimmt. Dieses Gesetz dient u.a. der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO bzw. DS-GVO)
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen. Damit tritt das BDSG-neu am 25. Mai 2018 – gleichzeitig mit dem Gültigwerden der EU-DSGVO bzw. DS-GVO – in Kraft.
Das BDSG-neu in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung (allerdings ohne Teil 3) finden Sie hier als PDF-Datei: BDSG-neu-kosolidierte-Fassung.pdf