DSAnpUG-EU mit BDSG-neu am 27.04.2017 vom Bundestag verabschiedet

Der von der Bundesregierung am 01. Februar eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“  – dessen Artikel 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) ist – wurde am Donnerstag, 27. April 2017 vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen.

Damit entspricht die von mir erstellte Synopse (Gegenüberstellung des Regierungsentwurfs und Änderungen der Beschlussempfehlung – korrigerte Version 1.1 vom 02. Mai 2017) der vom Bundestag beschlossenen Fassung des Gesetzesentwurfs. Leider heißt dass auch, dass wesentliche Kritikpunkte an diesem Gesetzesentwurf, die unter anderem in der Anhörung des Innenausschusses am 27. März geäußert wurden, unberücksichtig blieben. Einige der Kritikpunkte finden sich auch in derExterner Link aktuellen Pressemitteilung der Externer Link Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD).

Generell ist leider auch zu sagen, dass der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext die in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesetzten Grenzen der dort enhaltenen „Öffnungsklauseln“ teilweise weit überschreitet. Wenn also nicht der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2017 den Vermittlungsausschuss anruft und noch einige Gesetzesänderungen beschlossen werden, dann ist damit zu rechnen, dass wesentliche Regelungen des BDSG-neu in der vom Bundestag beschlossenen Fassung keinen dauerhaften Bestand haben werden. Dies würde auch bedeuten, dass Mitte Mai 2017 – also etwa ein Jahr vor dem Gültigwerden der DSGVO – trotz beschlossenem BDSG-neu  immer noch keine Rechtssicherheit für Unternehmen, Behörden und Betroffene bestehen würde.

Weitere Informationen zum BDSG-neu finden Sie unter https://dsgvo.expert/BDSG-neu  oder noch einfacher unter http://bdsg-neu.info

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/l9B0N

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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5 Antworten zu DSAnpUG-EU mit BDSG-neu am 27.04.2017 vom Bundestag verabschiedet

  1. Pingback: Bundesrat stimmteam 12.05.2017 dem Nachfolgegesetzt des BDSG zu – idee services – Roman Gründer

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  3. mb sagt:

    Da wird ein Gesetz verabschiedet, das jeden wegen seiner Persönlichkeitsrechte angeht und keiner nimmt es wahr. Selbst die Nachrichten im öffentlich rechtlichen und die sonst so gut informierten Tageszeitungen berichten heute davon. Nur der kleine Kreis der Datenschutzbeauftragten und Newsletter -Abonnenten des bfdi haben etwas wahrgenommen. Vielleicht lags am parallel verabschiedeten BKA- Gesetz.

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