Aktueller Fahrplan für das DSAnpUG-EU (inkl. BDSG-neu) [Update – 26.07.2017]

Das BDSG-neu in der am 27. April 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung  finden Sie in den folgenden PDF-Dateien:

Das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des DSAnpUG-EU (inkl. des darin in Artikel 1 enthaltenen BDSG-neu) sah  wie folgt aus:

  • 01.02. 2017:  Kabinettsbeschluß zum Regierungsentwurf
  • 23.02.2017: Bundesrat: Behandlung im Ausschuss Innere Angelegenheit (Ergebnis: Beschlussempfehlung: Externer Link BR-Drucksache 110/1/17(neu))
  • 09.03.2017: Bundestag:  1. Lesung (parallel zur Behandlung im Bundesrat wegen der  eilbedürftigkeit), der Gesetzentwurf – Externer Link BT-Drucksache 18/11325 – wurde – wie zu erwarten war – an die Ausschüsse (federführend: Innenausschuss) überwiesen.
  • 10.03.2017: Bundesrat: Plenum 1. Beratung [Update: Der Bundesrat hat eine ausführliche Stellungnahme mit vielen Änderungsanträgen beschlossen: Externer Link BR-Drucksache 110/17(B). Diese Stellungnahme des Bundesrates habe ich in einer Synopse dem Regierungsentwurf gegenübergestellt]
  • 23.03.2017:  Bundesregierung: Unterrichtung des Bundestags über die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungExterner LinkBT-Drucksache 18/11655
  • 27.03.2017: Innenausschuss des Bundestags: Externer Link Anhörung zum Gesetzentwurf, hier die Externer Link Tagesordnung mit der Liste der Sachverständigen. Es gibt bereits einen Änderungsantrag (Externer Link Ausschussdrucksache 18(4)842) der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf. Dieser wurde u.a. wegen den vielen Kritikpunkten aber noch etwas überarbeitet (s.u.).
  • 25.04.2017: Bundestag: abschließende Behandlung im federführenden Innenausschuss
  • 27.04.2017: Bundestag: 2. und 3. Lesung (und damit Gesetzesbeschluß im Bundestag)
  • 12.05.2017: Bundesrat: Plenum, 2. Beratung (als zustimmungspflichtig eingestuft, Ergebnis: Zustimmung
  • 05. Juli 2017: Verkündung im Externer Link Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 44 als Artikel 1 des DSAnpUG-EU
  • 25. Mai 2018: Inkrafttreten des BDSG-neu

Das BDSG-neu in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung (allerdings ohne Teil 3) finden Sie hier als PDF-Datei: https://dsgvo.expert/BDSG-neu. Dort finden Sie auch nähere Erläuterungen zur Struktur und zu den Anwendungsbereichen des BDSG-neu.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/DSAnpUG

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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