Heute hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ als Regierungsentwurf beschlossen. Die entsprechende Pressemitteilung findet sich
hier. – [Update zum Bundesratsbeschluss: siehe unten]
Leider erfüllt der Gesetzentwurf noch immer nicht in allen Teilen die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) obwohl es Änderungen gegenüber der Fassung des Referentenentwurfs für die Länder- und Verbändeanhörung gab.
Meine kurze Einschätzung zum Regierungsentwurf des neuen BDSG finden Sie als PDF-Datei hier bzw. unter diesem Kurzlink: https://dsgvo.expert/KEBDSGRegE.
Dieser Entwurf wird – wie auch schon der Referentenentwurf, der in die Länder- und Verbändeanhörung ging – von DatenschützerInnen scharf kritisiert (vgl. u.a. die Pressemitteilung und die
Stellungnahme der
Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.).
Nun muss der Gesetzentwurf noch von Bundestag und Bundesrat behandelt werden. Ich gehe davon aus, dass es im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu Änderungen am Text des Entwurfs kommen wird. [Update] Der Bundesrat hat bereits am 10. März 2017 – seine Stellungnahme beschlossen. [/Update]
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