DSAnpUG-EU (inkl. BDSG-neu) – Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages online verfügbar

Ich habe gerade auf Externer Link http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-datenschutz/501684 die Externer Link Beschlussempfehlung (PDF-Datei) des Innenausschusses als Bundestagsdrucksache 18/12084mit heutigem Datum gefunden: Externer Link http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812084.pdf Und dabei dachte ich, dass der Innenausschuss des Bundestages erst morgen (Mittwoch, 26. April 2017) das DSAnpUG-EU abschließend auf der Tagesordnung (PDF-Datei) hat. Wie ich aber aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, ist die Beschlussempfehlung in der Fassung der Bundestagsdrucksache 18/12084 (s.o.) die Grundlage für die 2. und 3 Lesung im Bundestag am Donnerstag, dem 27. April 2017. Daher ist davon auszugehen, dass der Bundestag das DSAnpUG-EU in der Fassung der Beschlussfassung beschließen wird. Theoretisch könnten selbstverständlich auch noch in der Bundestagssitzung Änderungen am Gesetzesentwurf erfolgen, in der Praxis kommt das aber fast gar nicht vor. Daher habe ich schon mal eine Synopse* mit der Gegenüberstellung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und den Änderungsvorschlägen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages erstellt. Aus dieser geht hervor, dass wesentliche Kritikpunkte, die in der Anhörung des Innenausschusses geäußert wurden, unberücksichtigt blieben. Vgl. hierzu auch die Externer Link aktuelle Pressemitteilung der Externer Link Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD).

*) Diese Synopse habe ich am 02. Mai 2017 korrigiert, ich hatte Änderungen in den §§ 23 und 23 BDSG-neu nicht eingearbeitet, dies habe ich jetzt nachgeholt.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/OR9Zv

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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