Ich habe gerade auf http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-datenschutz/501684 die
Beschlussempfehlung (PDF-Datei) des Innenausschusses als Bundestagsdrucksache 18/12084mit heutigem Datum gefunden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812084.pdf Und dabei dachte ich, dass der Innenausschuss des Bundestages erst morgen (Mittwoch, 26. April 2017) das DSAnpUG-EU abschließend auf der Tagesordnung (PDF-Datei) hat. Wie ich aber aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, ist die Beschlussempfehlung in der Fassung der Bundestagsdrucksache 18/12084 (s.o.) die Grundlage für die 2. und 3 Lesung im Bundestag am Donnerstag, dem 27. April 2017. Daher ist davon auszugehen, dass der Bundestag das DSAnpUG-EU in der Fassung der Beschlussfassung beschließen wird. Theoretisch könnten selbstverständlich auch noch in der Bundestagssitzung Änderungen am Gesetzesentwurf erfolgen, in der Praxis kommt das aber fast gar nicht vor. Daher habe ich schon mal eine Synopse* mit der Gegenüberstellung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung und den Änderungsvorschlägen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Bundestages erstellt. Aus dieser geht hervor, dass wesentliche Kritikpunkte, die in der Anhörung des Innenausschusses geäußert wurden, unberücksichtigt blieben. Vgl. hierzu auch die
aktuelle Pressemitteilung der
Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD).
*) Diese Synopse habe ich am 02. Mai 2017 korrigiert, ich hatte Änderungen in den §§ 23 und 23 BDSG-neu nicht eingearbeitet, dies habe ich jetzt nachgeholt.
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