[Update] Die Kritik bei der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages war derart umfangreich, dass es doch beim bisherigen „Fahrplan“ bleibt und das Gesetz erst Ende April im Bundestag abschließend behandelt wird. [/Update]
Wie dem Beitrag der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) zur erfolgten Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zu entnehmen ist, haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD am 27. März 2017 „überraschend angekündigt, den Gesetzentwurf noch in dieser Woche in 2. und 3. Lesung im Bundestag zu behandeln“. Am 28. März 2017 um 07:43 war dies weder der
Tagesordnung der Sitzungen des Bundestags noch der
Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestags zu entnehmen. Allerdings gibt es bereits einen Änderungsantrag (
Ausschussdrucksache 18(4)842) der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf. Dies könnte tatsächlich bedeuten, dass der Gesetzentwurf bereits diese Woche in der Fassung dieses Änderungsantrages im Bundestag durchgewunken wird.
Falls nicht, wird es wohl beim bisherigen „Fahrplan“ bleiben und das Gesetz Ende April im Bundestag abschließend beraten. Dann könnten auch noch dringend erforderliche Änderungen in den Änderungsantrag eingearbeitet werden. So sind u.a. die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger (ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, …) bei den Kontrollbefugnissen der Datenschutzaufsichtsbehörden viel zu weitgehend. Aus meiner Sicht sind sie weder mit den Anforderungen des Bundesverfassugsgericht noch mit dem Europarecht vereinbar.