DSAnpUG-EU mit BDSG-neu bereits diese Woche abschließend im Bundestag? [Update] Nein. [/Update]

[Update] Die Kritik bei der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages war derart umfangreich, dass es doch beim bisherigen „Fahrplan“ bleibt und das Gesetz erst Ende April im Bundestag abschließend behandelt wird. [/Update]

Wie dem Externer Link Beitrag der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) zur erfolgten Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zu entnehmen ist, haben die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD am 27. März 2017 „überraschend angekündigt, den Gesetzentwurf noch in dieser Woche in 2. und 3. Lesung im Bundestag zu behandeln“. Am 28. März 2017 um 07:43 war dies weder der Externer LinkTagesordnung der Sitzungen des Bundestags noch der Externer Link Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestags zu entnehmen. Allerdings gibt es bereits einen Änderungsantrag (Externer Link Ausschussdrucksache 18(4)842) der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf. Dies könnte tatsächlich bedeuten, dass der Gesetzentwurf bereits diese Woche in der Fassung dieses Änderungsantrages im Bundestag durchgewunken wird.

Falls nicht, wird es wohl beim bisherigen „Fahrplan“ bleiben und das Gesetz Ende April im Bundestag abschließend beraten. Dann könnten auch noch dringend erforderliche Änderungen in den Änderungsantrag eingearbeitet werden. So sind u.a. die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger (ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, …) bei den Kontrollbefugnissen der Datenschutzaufsichtsbehörden viel zu weitgehend. Aus meiner Sicht sind sie weder mit den Anforderungen des Bundesverfassugsgericht noch mit dem Europarecht vereinbar.

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Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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