Bundesrat: Zustimmung zum DSAnpUG-EU inkl. BDSG-neu

In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat unter Tagesordnungspunkt 10 dem vom Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU (DSAnpUG-EU) und dem darin in Artikel 1 enthaltenen neuem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zugestimmt. Dieses Gesetz dient u.a. der Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO bzw. DS-GVO)

Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für Juni 2017 vorgesehen. Damit tritt das BDSG-neu am 25. Mai 2018 – gleichzeitig mit dem Gültigwerden der EU-DSGVO bzw. DS-GVO – in Kraft.

Das BDSG-neu in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung (allerdings ohne Teil 3) finden Sie hier als PDF-Datei: BDSG-neu-kosolidierte-Fassung.pdf

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/dapTQ

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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