[Update 10.02.2021] Die heute vom ständigen Ausschuss beschlossene und damit offizielle Fassung ist hier zu finden: ST_6087_2021_INIT_en.pdf [/Update]
[UPDATE 11.02.2021] Eine Synopse mit einer Gegenüberstellung der Entwurfsfassungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats habe ich erstellt. [/Update]
Wie der Tagesordnung der morgigen Sitzung (10. Februar 2021) des „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten“ zu entnehmen ist, steht die ePrivacy-Verordnung (ePrivVO) in der aktuellen Fassung der EU-Präsidentschaft auf der Tagesordnung dieses Ausschusses:
„Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation
Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament“
Auch wenn das in der Tagesordnung angegebene Dokument 5840/21 derzeit noch als „limited“ bezeichnet wird (vgl. z.B. hier), ist das Dokument bereits im Internet zu finden – wenn auch leider auf einer nicht so datenschutzfreundlichen Stelle -:
https://drive.google.com/file/d/1J7IWoZZQmGVFtWCuSVWvqAXkqS-0bXzt/view [Update 10.02.2021] Seit heute ist die offizielle Fassung hier zu finden:
ST_6087_2021_INIT_en.pdf – Änderungen gab es noch (gefordert von NL) in Erwägungsgrund 20aaaa (Hinzufügung von „vom selben Provider“) und (gefordert von FR) in Erwägungsgrund 71 sowie Articke 2 (2) a und 7.4.[/Update]
Zumindest die portugiesische Präsidentschaft erhofft sich, dass morgen der Ausschuss der Ständigen Vertreter das Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erteilt:
„The Presidency invites the Permanent Representatives Committee to examine the text as set out in the Annex to this document and to adopt it as a mandate to start the negotiations with the European Parliament.“ (Seite 4 des EU-Dokuments 5840/21)
Kurzer Abriss der Geschichte des Entwurfs der ePrivacy-Verordnung
- 10. Januar 2017: Die EU-Kommission stellt den Entwurf einer ePrivacy-Verordnung (ePrivVO) vor – die ePrivVO sollte nach dem ursprünglichen Plan gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der DSGVO am 25. Mai 2018 anzuwenden sein.
- 16. Januar 2017: Der Rat der Europäischen Union beginnt mit seinen Beratungen. Den Verlauf können Sie
hier nachlesen.
- 24. April 2017: Der Europäische Datenschutzbeauftragte gibt seine Stellungnahme zum Entwurf ab. Die
Zusammenfassung finden Sie hier.
- 20. Oktober 2017: Vorlage des
Berichts des federführenden LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments zum Kommissions-Entwurf. Diesem hat der LIBE Ausschuss am 23. Oktober 2017 zugestimmt. Das EU-Parlament hat auf Basis dieses Berichts der Aufnahme der Trilogverhandlungen am
27. Oktober 2020 zugestimmt
- 10. Februar 2021: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beschließt das „Mandat für Verhandlungen mit dem EP“ (siehe:
ST_6087_2021_INIT_en.pdf – und über diesen
Link können zu gegebener Zeit dann die Fassungen in den EU-Amtssprachen heruntergeladen werden.)
Detaillierter können Sie die Entwicklung hier (beim EU-Parlament) und
hier (auf eur-lex) anschauen.
Die weiteren Schritte
- Trilog-Verhandlungen (zwischen Rates der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament sowie der EU-Kommission) – diese Verhandlungen können einige Monate in Anspruch nehmen. [Update 17.05.2021] Der erste Verhandlungstermin ist für den 20. Mai 2021 angesetzt. [/Update]
- redaktionelle Bearbeitung (insbesondere Neunummerierung) und Übersetzung der beschlossenen Fassung in alle Amtssprachen – das kann auch ein paar Wochen dauern
- Ratizifierung des Trilogergebnisses im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament (mehr oder weniger Formsache nach Abshluß der Trilog-Verhandlungen)
- Veröffentlichung der verabschiedeten Fassung im Europäischen Amtsblatt
- 20 Tage nach der Veröffentlichtung: Inkrafttreten – Ab diesem Zeitpunkt beginnt die zweijährige Übergangsfrist. Die Mitgliedstaaten dürfen dann auch keine Regelungen mehr erlassen, die der ePrivacy-Verordnung widersprechen würden.
- 12 oder 24 Monate – je nachdem, was im Trilog hierzu ausgehandelt wird – nach dem Inkraftreten: Die ePrivacy-Verordnung ist EU-weit anzuwenden (und auch im Europäischen Wirtschaftsraum – EWR)
[Update 10.02.2021] BfDI kritisiert Position des Rats zur ePrivacy-Verordnung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kritisiert in seiner heutigen Pressemitteilung die Position des Rats zur ePrivacy-Verordnung. U.a. führt er aus: „Wenn die ePrivacy-Verordnung so bleibt, wie der Rat der EU sie heute beschlossen hat, wäre das ein schwerer Schlag für den Datenschutz.“ [/Update]
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