Der Vorsitz des EU-Rats (auch
EU-Ratspräsidentschaft genannt) hat am 21. Februar 2020 eine stark
überarbeitete Version der Artikel 6 bis 8 des Entwurfs der EU-ePrivacy-Verordnung (ePrivVO) veröffentlicht. Dieser Text soll nach Vorstellung des Vorsitzes in zwei Sitzungen der
Arbeitsgruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ des Rats der EU (WP TELE) am 05. und 12. März 2020 behandelt werden.
Am 05. März 2020 hat der Vorsitz des EU-Rats vor, der Arbeitsgruppe die vorgeschlagenen Änderungen vorlegen. In diesem Treffen sollen die Delegationen auch die Möglichkeit haben, zusätzliche Erklärungen oder Erläuterungen anzufordern und ihre ihre ersten Reaktionen auf den Kompromissvorschlag zu äußern.
Für die Sitzung am 12. März 202 sieht der Vorsitz des EU-Rats eine Artikel-für-Artikel-Prüfung der geänderten Bestimmungen vor und möchte die Delegationen einladen, ihre Position zu den Änderungen darzulegen und erforderlichenfalls weitere Vorschläge für den Text zu verfassen. Der Vorsitz möchte den Delegationen auch signalisieren, dass er derzeit über mögliche Änderungen anderer Bestimmungen nachdenkt, beispielsweise in Bezug auf den Geltungsbereich, und beabsichtigt, Anfang März ein zusätzliches Dokument herauszugeben, das ebenfalls während des Treffens am 12. März 2020 erörtert werden soll.
[UPDATE 11.02.2021] Der Europäische Rat hat seine Entwurfsfassung beschlossen. Eine Synopse der Entwurfsfassungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats habe ich erstellt. [/Update]