Update: DSGVO-Datenschutzanpassungsgesetz – ABDSG

Update 01.02.2017: Heute wurde der Regierungsentwurf des DSAnpUG-EU veröffentlicht

Update 18.11.2016: Es soll wieder Widerspruch gegen den Entwurf gegeben haben, so dass er doch noch nicht in die Verbändeanhörung gegangen ist.

In Sachen des DSGVO-Anpassungsgesetzes tut sich was. Zwar ist noch kein konkreter neuer Zeitplan veröffentlicht worden, aber laut dem Bundesministerium für Inneres wurde ein konsolidierter Entwurf des DSAnpUG-EU bereits am 11.11. an die Ressorts versandt. Sollte es seitens der Ressorts keinen Widerspruch geben, kann das BMI „den Entwurf in dieser Woche in die Verbände- und Länderanhörung geben.“ Die Frist für den Widerspruch soll am Mittwoch, 16. November ablaufen. Aus anderer Quelle habe ich vernommen, dass die §§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien und 28b Scoring des BDSG in einer „Light-Version“ erhalten bleiben sollen.

Es wird spannend!

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Noch kein Termin für Verbändeanhörung zum nationalen Umsetzungsgesetz

Wie ich heute aus dem Bundesminisiterium des Inneren (BMI) erfahren habe, ist leider noch nicht absehbar, wann der neue Entwurf für das DSAnpUG-EU – also das nationale Umsetzungesetz zur Datenschutzgrundverordnung – in die Verbändeanhörung geht.  Das ist bedauerlich, da durch die dort evtl. enthaltenen Regelungen ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf in Unternehmen entstehen kann.

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Aktuelles zum Referentenentwurf und zum Zeitplan zur Umsetzung der DSGVO in Deutschland

Update 01.02.2017: Heute wurde der Regierungsentwurf des DSAnpUG-EU veröffentlicht

Aktueller Hinweis: Ein konsolidierter Entwurf des DSAnpUG-EU wurde bereits am 11.11.2016 an die Ressorts versandt!

Anfang August gab es einen „Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung und zur Umsetzung der Richlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU). Im Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs ist der Entwurf des Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) enthalten. Die Inhalte des ABDSG-E entsprechen in etwa den bisher bekannten Planungen.

Der Entwurf mit Stand der 1. Ressortabstimmung vom 05.08.2016 hat auch mich bereits in der 34. Kalenderwoche erreicht. Da klar war, dass es bei diesem Entwurf allerdings noch einen sehr hohen Überarbeitungsbedarf gab, hatte ich bewußt darauf verzichtet, diesen zu veröffentlichen. Am 07. September 2016 hat dann netzpolitk.org den Entwurf und entsprechende (vernichtende)  Stellungnahmen zu diesen Entwurf dsgvo_expert-externer-linkveröffentlicht.

Offensichtlich wird dieser Entwurf nun völlig überarbeitet (oder vielleicht sogar neu geschrieben). Eigentlich war vorgesehen, dass bis Mitte September (also Ende dieser Woche) ein Entwurf zur Verbändeanhörung versandt wird und Mitte November es dann einen Regierungsentwurf gibt. Der schon ziemlich ambionierte Zeitplan sah vor, dass das DSAnpUG-EU im April 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden sollte. Wie ich allerdings heute aus dem BMI erfahren habe, gibt es  Verschiebungen bei diesem Zeitplan. Die Dauer der Verschiebungen sei derzeit nicht absehbar. Jede Verzögerung bei der endgültigen Verabschiedung des DSAnpUG-EU macht es den Unternehmen und Behörden schwerer, rechtzeitig zum Gültigwerden der DSGVO am 25. Mai 2018 mit der Umsetzung der Anforderungen aus DSGVO und DSAnpUG-EU fertig zu werden.

 

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Beitrag „BMI zur Neuregelung des Datenschutzes – Umsetzung der DSGVO“ aktualisiert

Heute gab es ein Gespräch zwischen einem Vertreter von Digitalcourage, einer Mitarbeiterin von Herrn Eickelpasch (Bundesministerium des Inneren) und mir zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Auf Grund dieses Gespräches habe ich den Beitrag BMI zur Neuregelung des Datenschutzes – Umsetzung der DSGVO aktualisiert. Nach dem aktuellen Zeitplan – der sich allerdings noch ändern kann – ist die Verbändeanhörung für August 2016 vorgesehen.

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BMI zur Neuregelung des Datenschutzes – Umsetzung der DSGVO (Update 21.06.2016)

Seitens der Bundesregierung ist geplant – so Herr Eickelpasch, Referat Datenschutzrecht, Bundeministerium des Innern (BMI) , am 09 Juni 2016 auf einer Veranstaltung der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) – die notwendigen und möglichen nationalen Regelungen, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben in zwei Paketen zu erledigen. Das erste Paket soll dabei bis Anfang nächstens Jahres – also rechtzeitig vor dem Bundestagswahlkampf – verabschiedet werden und das zweite Paket der neuen Bundesregierung überlassen werden. Es ist – wenn überhaupt – nicht vor Mitte/Ende 2018 mit dem zweiten Paket zu rechnen. Am 21.06.2016 gab es im BMI ein Gespräch zwischen einem Vertreter von Digitalcourage, einer Mitarbeiterin von Herrn Eickelpasch und mir zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Auf Grund dieses Gespräches habe ich diesen Beitrag aktualisiert, die Ergänzungen sind kursiv gekennzeichnet.

BDSG-Ablösegesetz

Das erste Paket soll ein sogenanntes BDSG-Ablösegesetz (so zumindest ein Arbeitstitel) enthalten, mit dem zum einen das derzeit geltende BDSG zum 25. Mai 2018 aufgehoben wird und zum anderen die Regelungen getroffen werden, die erforderlich sind und solche, die politisch relativ leicht umzusetzen sind. Die Planungen des Bundesministerium des Innereren sehen derzeit wie folgt aus: Weiterlesen

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