Wie vorgestern (sorry, dass mein Beitrag erst heute kommt) bekannt wurde hat NOYB bei verschiedenen Datenschutzaufsichtsbehörden Beschwerden gegen 101 Dalmatiner Unternehmen eingelegt, weil
„diese einen Monat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) immer noch Google Analytics oder Facebook Connect verwenden – obwohl beide Unternehmen eindeutig unter die US-amerikanischen Überwachungsgesetze fallen, wie etwa FISA 702“.
Unter diesen ausgewählten 101 Unternehmen, die trotz des EuGH-Urteils „Schrems II“ vom 16. Juli 2020 weiterhin Daten an Facebook und/oder Google übermitteln sind auch einige bekannte deutsche Unternehmen.
Hier geht es
- zur
Mitteilung von NOYB und
- zur
Liste der betroffenen Unternehmen (englisch, mitsamt Links zu jeweiligen Beschwerde).
Bereits vier Tage nach dem Urteil hatte NOYB einen Beitrag mit dem Titel: „Was Unternehmen in der EU und dem EWR nach dem EuGH-Urteil Schrems II jetzt unternehmen sollten“ veröffentlicht, hierüber hatte ich bereits in meinem Beitrag vom 24. Juli 2020 berichtet. Dort finden Sie auch Links zu den von NOYB erstellten FAQs bzw. Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die Dienstleister in den USA direkt oder indirekt nutzen.
heise.de hat bereits gestern (18. August 2020) einen Beitrag zu den 101 eingereichten Beschwerden geschrieben.
Am 22.09.2020 hat NOYB ein Update zu seinen 101 Beschwerden veröffentlicht.