NOYB: Was Unternehmen in der EU und dem EWR nach dem EuGH-Urteil Schrems II jetzt unternehmen sollten

Ich habe meinen Beitrag zum EuGH-Urteil Schrems II („Keine Überraschung: Der EuGH kippt das EU-US-Privacy-Shield“ um folgenden Abschnitt ergänzt:

„Eine aus meiner Sicht sehr gute Darstellung der Schritte, die  Unternehmen in der EU und dem EWR nun durchführen sollten, die entweder direkt mit Unternehmen in den USA personenbezogene Daten austauschen oder mit Unternehmen in der EU bzw. dem EWR zusammenarbeiten, die wiederum mit US-Unternehmen in Verbindung stehen, findet sich im Beitrag „Nächste Schritte für EU-Unternehmen & FAQs“ von Externer LinkNOYB. Diesen Beitrag finden Sie hier

o auf deutsch: Externer Linkhttps://noyb.eu/de/naechste-schritte-fuer-eu-unternehmen-faqs

o auf englisch: Externer Linkhttps://noyb.eu/en/next-steps-eu-companies-faqs

Ein Freund und geschätzter Kollege schrieb mir zu diesem NOYB-Beitrag: „Das hilfreichste für Unternehmen zum Thema Umgang mit dem Schrems-Urteil kommt (…) von Schrems selbst.“ Der Meinung kann ich mich anschließen.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/NOYB01

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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Eine Antwort zu NOYB: Was Unternehmen in der EU und dem EWR nach dem EuGH-Urteil Schrems II jetzt unternehmen sollten

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