Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hat heute mit drei weiteren Landesdatenschutzbeauftragten vor einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des vom Bundestag bereits verabschiedeten Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) gewarnt. Offensichtlich besteht bei den staatlichen Datenschutzbeauftragten noch die Hoffnung, dass die Beratungen im Bundesrat noch zu einer Änderung des Gesetzes führen können.
Hier geht es zur Pressemitteilung
- des
BfDI,
- der
Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen und
- der
Landesbeauftragten für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.
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