Ein interessanter Artikel auf lto.de zur morgigen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH):
„BGH verhandelt zu Facebook – Warum sich das Bundeskartellamt für Datenschutz interessiert“
„Führt der Datenschutzverstoß eines marktmächtigen Unternehmens auch zu einem Kartellrechtsverstoß? Das muss der BGH bald klären. Max Baumgart und Felix Berger erläutern vorab, was die Wettbewerbshüter plötzlich mit der DSGVO zu tun haben.“
Über Werner Hülsmann
Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; seit 2015 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
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