Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO( zeigt Wirkung – auch und gerade gegen Dienstleister ausßerhalb von EU und Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). So berichtet heise.de in seinem Artikel vom 20.06.2020 „DSGVO-Verstöße: Conseil d’Etat bestätigt 50-Millionen-Strafe gegen Google„, dass das „oberste französische Verwaltungsgericht (…) die Beschwerde von Google gegen das Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörde CNIL zurückgewiesen [hat].“
Spannend an dem Urteil des oberstesten französischen Verwaltgungsgericht (Conseil d’Etat) ist meines Erachtens, dass die Französische Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) als zuständig angesehen wird, auch wenn Google seine Europäische Niederlassung bekannterweise in Irland hat. Auch wenn die 50 Millionen Euro laut heise.de „die bislang höchste Strafe [ist], die europäische Aufsichtsbehörden“ seit Gültigwerden der DSGVO verhängt haben, dürfte die Strafzahlung Google nicht in finanzielle Probleme bringen.
Hier geht es zum heise.de-Artikel vom 20.06.2020 „DSGVO-Verstöße: Conseil d’Etat bestätigt 50-Millionen-Strafe gegen Google„