heise.de: „DSGVO-Verstöße: Conseil d’Etat bestätigt 50-Millionen-Strafe gegen Google“

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO( zeigt Wirkung – auch und gerade gegen Dienstleister ausßerhalb von EU und Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). So berichtet heise.de in seinem Artikel vom 20.06.2020 Externer LinkDSGVO-Verstöße: Conseil d’Etat bestätigt 50-Millionen-Strafe gegen Google„, dass das „oberste französische Verwaltungsgericht (…) die Beschwerde von Google gegen das Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörde CNIL zurückgewiesen [hat].“

Spannend an dem Urteil des oberstesten französischen Verwaltgungsgericht (Conseil d’Etat) ist meines Erachtens, dass die Französische Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) als zuständig angesehen wird, auch wenn Google seine Europäische Niederlassung bekannterweise in Irland hat. Auch wenn die 50 Millionen Euro laut heise.de „die bislang höchste Strafe [ist], die europäische Aufsichtsbehörden“ seit Gültigwerden der DSGVO verhängt haben, dürfte die Strafzahlung Google nicht in finanzielle Probleme bringen.

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Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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