2. DSAnpUG-EU und DSUmsAG-EU heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Heute wurde das „Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (U) 2016/679* und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680** (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)“ sowie das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680** um Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679*“ (Datenschutz-Umsetzungs- und Anpassungsgesetz EU – DSUmsAG***) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2019_41_inhaltsverz%27%5D__1574679770668) veröffentlicht. Damit treten die Änderungen des BDSG morgen, am 26. November 2019 in Kraft.

*) EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO
**) EU JI-Richtlinie
***) Diese Kurzform und diese Abkürzung sind vom Autor eingefügt und kein Teil des offiziellen Titels des Gesetzes, während das „2. DSAnpUG-EU“ offiziell so abgekürzt wird.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/FOORR

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; seit 2015 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
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