Wie in meinem Newsletter vom 25. September 2019 beschrieben, hat der Bundestag dass 2. Datenschutzanspassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) am 27. Juni 2019 beschlossen und der Bundesrat am 20. September 2019 dem Gesetz zugestimmt.
Damit tritt nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) durch Art. 12 des 2 .DSAnpUG-EU am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Hier finden Sie bereits jetzt die geänderte Fassung des BDSG: BDSG-2019-09-20.pdf
Die Seite zum neuen BDSG (https://dsgvo.expert/BDSG-neu) wurde auch entsprechend aktualisiert.
[Update 27.09.2019] Auch die Synopse mit den Artikeln der DSGVO, de Erwägungsgründen und den Paragraphen des BDSG wurde aktualisiert:
https://efweha-verlag.de/bd41 [/Update]