Über eine Anfrage auf der Plattform „Frage den Staat“ wurde ein Kurzgutachten vom 23. April 2020 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) der Zoom Video Communications, Inc. bekannt. Dieses wurde in der Behörde der BlnBDI erstellt. Der Titel des Gutachtens lautet: „Videokonferenzdienste: Prüfung des AVV der Zoom Video Communications, Inc.“ Der Titel hält allerdings nicht ganz, was er verspricht, denn die oder der AutorIn des Gutachtens hat keine vollständige Prüfung des
„Global Data Processing Addendum“ von Zoom durchgeführt, „da bereits bei einer Kurzprüfung (..) teilweise schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht aufgefallen sind„. In dem
Gutachten sind dann immerhin sieben Punkte aufgeführt, die den oder die AutorIn bei der Firma Zoom Video Communications, Inc.zweifeln lässt,
„ob es sich um einen Auftragsverarbeiter handelt, der hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DS-GVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet (Art. 28 Abs. 1 DS-GVO)“
Aber lesen Sie selbst: https://fragdenstaat.de/dokumente/4380/
(weitere Information finden Sie in meinem Blogbeitrag „Datenschutzaspekte bei der Nutzung von Zoom (Videokonferenzen) und Alternativen„)