Kurzgutachten der BlnBDI zum Auftragsverarbeitungsvertrag für Zoom-Videokonferenzen: „Zweifel an der Zuverlässigkeit“

Über eine Externer LinkAnfrage auf der Plattform „Frage den Staat“  wurde ein Kurzgutachten vom 23. April 2020 zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) der Zoom Video Communications, Inc. bekannt. Dieses wurde in der Behörde der  BlnBDI erstellt. Der Titel des Gutachtens lautet: „Videokonferenzdienste: Prüfung des AVV der Zoom Video Communications, Inc.“ Der Titel hält allerdings nicht ganz, was er verspricht, denn die oder der AutorIn des Gutachtens hat keine vollständige Prüfung des Externer LinkGlobal Data Processing Addendum“ von Zoom durchgeführt, „da bereits bei einer Kurzprüfung (..) teilweise schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht aufgefallen sind„. In dem Externer Link Gutachten sind dann immerhin sieben Punkte aufgeführt, die den oder die AutorIn bei der Firma Zoom Video Communications, Inc.zweifeln lässt,

„ob es sich um einen Auftragsverarbeiter handelt, der hinreichend Garantien dafür bietet, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DS-GVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet (Art. 28 Abs. 1 DS-GVO)“

Aber lesen Sie selbst: Externer Linkhttps://fragdenstaat.de/dokumente/4380/

(weitere Information finden Sie in meinem Blogbeitrag „Datenschutzaspekte bei der Nutzung von Zoom (Videokonferenzen) und Alternativen„)

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/6yNgK

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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