Vier Jahre DSGVO – und immer noch nicht überall umgesetzt?

Ja, Sie haben richtig gelesen: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bereits vier Jahre in Kraft. Am 25. Mai 2016 begann die zweijährige Übergangszeit bzw. der zweijärhige Umsetzungszeitraum bevor am 25. Mai 2018 die DSGVO gültig wurde und von allen Unternehmen, Vereinen, Institutionen, FreiberuflerInnen, (Solo-)Selbständigen, vielen Behörden und sonstigen Institutionen anzuwenden war. Wie wir heute wissen, hatte ein beträchtlicher Teil zum 25. Mai 2018 seine Hauaufgaben nicht gemacht. Das galt leider auch für die Datenschutzaufsichtsbehörden, aber auch für den Gesetzgeber. Und wie sieht es heute, zwei weitere Jahre später aus: Der Bundesrat hat bis dato noch nicht den Stellvertreter für den Europäischen Datenschutzausschuss gewählt. Dieser ist ja gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BDSG aus der Gruppe der LeiterInnen der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zu wählen. Auch eine nicht unerhebliche Anzahl von Unternehmen, Vereinen, Institutionen, FreiberuflerInnen, (Solo-)Selbständigen, vielen Behörden und sonstigen Institutionen haben ihre Hausaufgeben in Sachen Datenschutz noch nicht oder noch nicht vollständig erledigt. Wie sonst ist die Forderung von Wirtschaftsverbänden zu verstehen, das wegen der Corona-Krise die Vorgaben der DSGVO gelockert werden sollen (vgl. https://heise.de/-4713366). Wer in den letzten vier Jahren die DSGVO umgesetz hat, hat doch jetzt kaum noch zusätzlichen Aufwand. Oder?

Obiger Beitrag ist ein Auszug aus meinem aktuellen Newsletter.

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Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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