„GI-Arbeitskreis sieht grobe Mängel in der Datentransparenzverordnung des BMG“

Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) kritisiert fehlende Maßnahmen zu Datenschutz und IT-Sicherheit in der Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Gesundheitsministeriums und empfiehlt dringende Nachbesserungen.
Berlin, 5. Juni 2020 – Die Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Bundes­gesundheits­ministeriums (BMG) soll Details zum 2019 verab­schiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) regeln, so auch die Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken. In einer nun veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) die vorgesehene zentrale Datensammlung sämtlicher gesetzlich Versicherter ohne Widerspruchs­möglichkeit scharf. Datenschutz und IT-Sicherheit sind nicht ausreichend berücksichtigt worden.“

Quelle: https://gi.de/meldung/gi-arbeitskreis-sieht-grobe-maengel-in-der-datentransparenzverordnung-des-bmg

„Die vollständige Stellungnahme des Präsidiumsarbeitskreises finden Sie hier (PDF).“

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/EPBfN

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; seit 2015 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
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