„GI-Arbeitskreis sieht grobe Mängel in der Datentransparenzverordnung des BMG“

Der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) kritisiert fehlende Maßnahmen zu Datenschutz und IT-Sicherheit in der Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Gesundheitsministeriums und empfiehlt dringende Nachbesserungen.
Berlin, 5. Juni 2020 – Die Datentransparenzverordnung (DaTraV) des Bundes­gesundheits­ministeriums (BMG) soll Details zum 2019 verab­schiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) regeln, so auch die Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken. In einer nun veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI) die vorgesehene zentrale Datensammlung sämtlicher gesetzlich Versicherter ohne Widerspruchs­möglichkeit scharf. Datenschutz und IT-Sicherheit sind nicht ausreichend berücksichtigt worden.“

Quelle: https://gi.de/meldung/gi-arbeitskreis-sieht-grobe-maengel-in-der-datentransparenzverordnung-des-bmg

„Die vollständige Stellungnahme des Präsidiumsarbeitskreises finden Sie hier (PDF).“

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/EPBfN

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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