Erste kurze Einschätzung zum Entwurf des BDSG-neu (2. Ressortabstimmung, Stand 11.11.2016)

Update 01.02.2017: Heute wurde der Regierungsentwurf des DSAnpUG-EU veröffentlicht – Die Kurze Einschätzung wurde daher aktualisiert und ist als PDF-Datei hier bzw. unter diesem Kurzlink: https://dsgvo.expert/KEBDSGRegE zu finden.

Eine erste kurze Einschätzung des aktuellen Entwurfs des BDSG-neu findet sich Dokument „2016-11-22-Erste_kurze_Einschaetzung_zum_BDSG-neu.pdf

Am 11.11.2016 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) erneut einen „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ der Ressortabstimmung zugeführt.
(vgl. den von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. geleakten Entwurf unter https://dvd-ev.de/pm/BDSGnRE und die Pressemitteilung der DVD hierzu: https://dvd-ev.de/pm/20161122)

[Update] Die obige „Erste kurze Einschätzung“ ist nach wie vor aktuell, da es in der aktuellen Version vom 23.11.2016 nur im § 24 BDSG-neu (Beschäftigtendatensschutz) sowie in den Begründungen zu den §§ 24 und 25 BDSG-neu Änderungen gegenüber der Version vom 11.11.2016 gab. [/Update]

Allerdings ist auch dieser Entwurf nicht in die Verbändeanhörung gegangen, da mindestens zwei Teileinsprüche eingegangen sein sollen, einer davon aus dem BMBF. Das BMJV soll sich angeblich nicht geäußert haben. Die Einsprüche sind noch zwischen den Ressorts zu klären, erst danach kann der Referentenentwurf in die Verbändeanhörung gehen. Auch dann werden vermutlich noch Einzelthemen streitig sein, die erst im Regierungsentwurf geklärt werden sollen.

Das Dokument2016-11-22-Erste_kurze_Einschaetzung_zum_BDSG-neu.pdf“ stellt daher nur auch eine erste kurze Einschätzung dar und kann und will eine ausführliche Stellungnahme nicht ersetzen. Allerdings ist eine solche Stellungnahme aus Sicht des Autors erst auf der Basis eines abgestimmten Entwurfs, der in die Verbändeanhörung gegeben wird sinnvoll.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/BDSGN

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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