5½ Wochen oder „Auf der Zielgeraden der DSGVO – Was Sie jetzt noch tun können“

Gestern habe ich bei der Externer Linkbizcon AG ein Webinar gehalten zum Thema „5½ Wochen oder ‚Auf der Zielgeraden der DSGVO – Was Sie jetzt noch tun können‘„. Mein Handout zu diesem Webinar finden Sie unter https://dsgvo.expert/20180416. Hier finden sich – gerade für Unternehmen, Vereine und andere Institutionen, die mit der Umsetzung noch nicht begonnen haben oder noch am Anfang stehen, nützliche Tipps und Hinweise, u.a. ein 10-Schritte-Plan. Für Unternehmen und andere Stellen, die mit ihrer Umsetzung schon fortgeschritten sind, bietet der 10-Punkte-Plan die Möglichkeit zu überprüfen, ob nichts wichtiges vergessen wurde., Darüberhinaus finden sich im Handout Links zu hilfreichen Materialien.

Hinweis: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist von allen Unternehmen, unabhängig von der Größe, Vereinen, Stiftungen, Behörden (bis auf die Behörden der Bereiche Justiz und Inneres) und anderen Institutionen in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischem Wirtschaftsraum (EWR) zu beachten und gilt auch für einige Unternehmen außerhalb von EU und EWR.  Das ist grundsätzlich nichts neues, da auch das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) von allen Unternehmen, unabhängig von der Größe, Vereinen, Stiftungen zu beachten war.

 

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/6QcYK

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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