Material zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA)

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA) gemäß Art. 35 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann im weiteren Sinne als Nachfolgerin der aus dem § 4d Abs. 5 und 6 des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angesehen werden. Aber die DS-FA ist weit mehr als nur eine Nachfolgeregelung. Die wesentlichen Unterschiede finden Sie in meinem Kurzvortrag zum Thema „Technischer Datenschutz, Risikobewertung und die Datenschutz-Folgenabschätzung“. Die folgenen externen Links helfen Ihnen bei der Umsetzung der DS-FA:

Der Kurzlink für diese Seite ist: http://ds-fa.de oder https://dsgvo.expert/MatDS-FA
Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/MatDS-FA