Materialien zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (gerne „VvVt“ oder „V³T“ abgekürzt) wird in Art. 30 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Es ist zwar der Nachfolger des bereits aus dem bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) bekannten Verfahrensverzeichnis, erfährt aber durch die DSGVO einige wesentliche Änderungen. Zudem empfiehlt es sich, weitere verarbeitungstätigkeitsbezogene Informationen zur Umsetzung der Dokumentationspflichten aus der DSGVO hinzuzufügen. Nachfolgend finden Sie einige (externe) Links mit weiterführenden Materialien.

Materialien zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit (TOM) sind unter https://dsgvo.expert/Mat-TOM verlinkt.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/MatV3T