Ismaning, 22. März 2024

Hallo ,

wie ich in meinem Newsletter am 14. März 2024 geschrieben hatte, gab es einen Vorschlag von drei Ausschüssen des Bundesrats, der die Abschaffung von § 38 BDSG gefordert hatte.

In der heutigen Sitzung des Bundesrates Stand der Entwurf des "Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundesdatenschutzgesetzes" unter TOP 25 auf der Tagesordnung (vgl. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1042/to-node.html?cms_topNr=25#top-25 ).

Die Ziffer 15 der Beschlußempfehlung fand im Bundesrat glücklicherweise keine Mehrheit (vgl. https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=0_cqsrrf1o) , so dass zumindest der Bundesrat die weitgehende Abschaffung der betriebleichen Datenschutzbeauftragten in seinem Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt nicht fordert (vgl. https://www.bundesrat.de/drs.html?id=72-24%28B%29 ).

Offensichtlich hat auch die Arbeit der Verbände (wie z.B. BvD und GDD) gehoflen. Auf deren Websites und auf deren Websites gibt es auch entsprechender Verlautbarungen vom 14. März 2024 (BvD) und 18. März 2024 (GDD).

Bleibt zu hoffen, dass wir im auch  weiteren Gesetzgebungserfahren im Bundestag von dieser Forderung verschont bleiben.

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

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