Ismaning, 15. Dezember 2023

Hallo ,

Ja, Sie haben richtig gelesen:
Heute feiert das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" seinen 40. Geburtstag. Denn genau heute vor 40 Jahren verkündete das Bundesverfassungsgericht sein inzwischen legendäres aber immer noch aktuelles "Volkszählungsurteil" - https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html

"Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des GG Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art 1 Abs. 1 umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen." (1. Leitsatz).

Haben Sie das Volkszählungsurteil bereits einmal vollständig gelesen? Nein, wirklich nicht? Dann empfehle ich Ihnen die Lektüre. Und ich kann Ihnen versichern, dass es auch für die Nicht-Jurist:innen unter den Datenschützer:innen sehr lesenswert und m.E. völlig verständlich ist.

Ich kann mich noch gut an meine erste Datenschutzrechtsvorlesung bei Herrn Prof. Dr. Dr. Adalbert P. (der selbst Beschwerdeführer in dem Verfahren war) im April 1983 erinnern. Ich hatte Glück gehabt und hatte noch einen Sitzplatz im überfüllten Audimax der TU Darmstadt (die damals schon Uni war, aber trotzdem TH Darmstadt hieß) ergattern können. Die Vorlesung wurde per Audio in die angrenzenden Hörsäle übertragen (Videoübertragungen waren damals selbst im universitären Bereich noch nicht so verbreitet). Es sollen etwa 1.000 Zuhörer:innen gewesen sein.

Ich gebe zu: Mich als Informatikstudent, der auch in der Fachsachft Informatik und im studentischen Volkszählungsprotest aktiv war, hatte in erster Linie das Thema der ersten Vorlesung neugierig gemacht. Prof. Dr. Dr. Adalbert P. legte dar, warum er die Volkszählung für verfassungswidrig hielt. Das hat Prof. Dr. Dr. Adalbert P. richtig gut gemacht. Wie - die Älteren unter uns - acht Monate später sahen: Er sollte Recht behalten. Und weil mich das Thema faszinierte habe ich auch die weiteren Vorlesungen im Sommersemester 1983 der Veranstaltung "Einführung in das Datenschutzrecht" besucht. Nun, die fanden nicht mehr im Audimax statt, sondern in einem kleinen Hörsaal mit gerade mal höchsten 20 Student:innen. Und dann habe ich mich entschieden, das Datenschutzrecht zu einem meiner beiden Nebenfächer zu machen.

Einen weiteren Beschwerdeführer lernte ich später als "FIferLing" - also als Mitglied im FIfF, dem "Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V." - https://fiff.de - kennen, Herrn Prof. Dr. Wilhelm St. Auch im FIfF war das Thema Datenschutz - gefühlt - schon immer wichtig. Nicht nur dem Datenschutz, auch dem FifF bin ich bis heute treu geblieben.

 

Eigentlich wollte ich in diesem Newsletter über die letzten drei EuGH-Urteile zum Datenschutz berichten. Da ich aber die letzten drei Tage krank im Bett lag, muss ich das nun doch auf den nächsten Newsletter verschieben. Inzwischen geht es mir wieder besser, aber es ist noch einiges an liegengebliebener Arbeit aufzuholen. Aber zumindest der Geburtstagshinweis musste sein.

 

Werbung in eigener Sache: Falls Sie noch ein Unternehmen kennen, dass noch kurz- oder mittelfristig eine Meldestelle nach § 12 HinschG benötigt: Ein Festpreisangebot (mit konkreten Preisen und einem Auftragsformular) für Unternehmen bis 2.499 Beschäftigten für die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle nach § 12 HinSchG finden Sie hier als PDF-Datei: https://daschuwi.de/meldestellenangebot - oder als Langurl: https://datenschutzwissen.de/wp/wp-content/uploads/2023/12/2023-12-Angebot-Unternehmen.pdf – Die Links dürfen Sie gerne weitergeben (oder selbst nutzen).

Werbung für einen gemeinnützigen Verein: Falls bei Ihnen (im Unternehmen oder privat) noch Überlegungen für eine Jahresend-Spende offen sind, lege ich Ihnen den gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. ans Herz, der gebrauchte Computer entgegennimmt, diese aufbereite und an bedürftige Menschen und gemeinnützige Organisationen kostenlos weitergibt. Zur Unterstützung der Tätigkeit werden Geld-, Zeit- und Materialspenden gerne entgegen genommen - https://computertruhe.de/spenden/ - Und ja, ich bin „befangen“, da ich selbst dort aktiv bin, zum einem als Beisitzer im Vorstand - https://computertruhe.de/verein/vorstand/ - ein bißchen weiter unten ... - und zum anderen in der Region ("am Standort") München. Dort beschäftige ich mich mit der Entgegennahme, Aufbereitung und Ausgabe von in erster Linie Laptops aber auch Desktops. Es ist immer wieder schön, die freudigen Gesichter zu sehen, wenn ich einen Laptop oder einen Desktop ausgeben kann.

 

Nun wünsche ich Ihnen noch einen besinnlichen Restadvent, vorsorglich schon mal Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr (denn leider kann ich nicht versprechen, dass es den nächsten Newsletter noch vor Weihnachten gibt).

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

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