Ismaning, 02. Juli 2027

Hallo ,

Laut Medienberichten von heute  hat sich der Koaltionsausschuß auf „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt. Und dort steht auch was zum Datenschutz drin.

Ziffer 14 dieses Programms beginnt mit dieser Aussage:

"Moderner Datenschutz für mehr Wachstum: Wir vereinfachen den nationalen Datenschutz und nutzen alle vorhandenen Spielräume der Datenschutzgrundverordnung (sic!) (DSGVO) konsequent."

Und konkreter:

"Verfahren rund um den Datenschutz werden deutlich verschlankt, die Aufsichtsstrukturen vereinfacht und gebündelt (u.a. Zuständigkeitskonzentration beim BfDI). Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Gesetz, um gemeinsame Standards zu erarbeiten. In kleineren und mittleren Unternehmen wollen wir die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduzieren."

Vermutlicht soll § 38 BDSG komplett gestrichen werden, so dass sich eine Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten nur noch aus Art 37 DSGVO ergeben würde. Dabei verkennt die Bundesregierung, dass die Streichung der Benennungspflicht aus dem BDSG nicht zu Einsparungen bei KMU führen wird. Denn die Umsetzung der DSGVO ist ja weiterhin verpflichtend. Wenn ein Unternehmen ohne benannte:n Datenschutzbeauftragte:n dann datenschutzrechtliche Fragen zu klären sind, bleibt nur den Gang zu Rechtsanwält:innen, die sich mit Datenschutz auskennen (und das dann hoffentlich nicht nur auf einer rein rechtlichen Ebene sondern auch in der pragmatischen Umsetzung). Und wie wir alle wissen: Rechtsanwält:innen sind in der Regel teuer als eigene und sogar externe Datenschutzbeauftragte.

Auch die vorgesehene Bündelung der Datenschutzaufsicht für die Wirtschaft beim BfDi wird für viele Unternehmen und insbesondere für KMU keine Erleichterung sein. Bessere Strukturen durch eine gesetzlich verankerte Datenschutzkonferenz sind dagegen - wenn sie richtige gemacht werden - eine Verbesserung, insbesondere für Unternehmen, die Niederlassungen in mehrern Bundesländern haben und sich hier auch das One-Shop-Modell wünschen würden, wie im Datenschutzrecht auf der EU-Ebene verankert ist. Dies wäre aber auch ohne eine "Zuständigkeitskonzentration beim BfDI" möglich.

Soviel erst einmal für heute. Achja: Das Dokument „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ist hier zu finden:
https://www.tagesschau.de/koalitionsausschuss-ergebnisse-102.pdf 

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

 

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  4. Sie können mich für Vorträge, Workshops und Seminare buchen.

Werbung in eigener Sache: Falls Sie noch ein Unternehmen kennen, dass noch eine Meldestelle nach § 12 HinschG benötigt: Ein Festpreisangebot (mit konkreten Preisen und einem Auftragsformular) für Unternehmen bis 2.499 Beschäftigten für die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle nach § 12 HinSchG finden Sie hier als PDF-Datei: https://daschuwi.de/meldestellenangebot - oder als Langurl: https://datenschutzwissen.de/wp/wp-content/uploads/2023/12/2023-12-Angebot-Unternehmen.pdf – Die Links dürfen Sie gerne weitergeben (oder selbst nutzen) vgl. auch https://daschuwi.de/HinSchG-DL.

Werbung für einen gemeinnützigen Verein: Falls bei Ihnen (im Unternehmen oder privat) funktiosnfähige Hardware abzugeben ist, lege ich Ihnen den gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. ans Herz, der gebrauchte Computer entgegennimmt, diese aufbereite und an bedürftige Menschen und gemeinnützige Organisationen kostenlos weitergibt. Zur Unterstützung der Tätigkeit werden Geld-, Zeit- und Materialspenden gerne entgegen genommen - https://computertruhe.de/spenden/ - Sofern Rechner mit Massenspeichern (insbesondere SSD) gespendet werden, bietet der Verein Computertruhe e.V. einen AV-Vertrag gemäß Art. 38 DSGVO zur Datenlöschung an.

 

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