ICE 705 zwischen Bamberg und München Hbf, 20. November 2025
heute geht es in meinem Newsletter (ja, ihc weiß, erst kommt monatelang kein Newsletter von mir und jetzt sogar zwei in anderthalb Wochen) nur um ein Thema - dafür aber um ein sehr, sehr wichtiges Themen.
Vielleicht haben Sie es schon gelesen: Gestern hat die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf zum "Digital Omnibus" offiziel veröffentlicht[1] und auch eine Pressemitteilung[2] hierzu herausgegeben.
Nicht nur, dass die redaktionelle Arbeit stellenweise schlecht war überfährt dieser "Digitale Omnibus" mit seinem Artikel 3 zur Änderung der DSGVO die Leitplanken des Grundrechtsschutz! Die EU-Kommission hat offensichtlich völlig vergessen, dass der Datenschutz ein Grundrecht ist und sich insbesondere auch in den Artikeln 7 und 8 der Europäischen Grundrechtecharta findet. Mit deutlichen Erleichterung der Nutzung personenbezoger Daten zum Trainieren von KI-Systemen (auch bei den besonderen Datenkategorien aus Art. 9 DSGV) dienen diese Änderung nicht gerade einer Stärkung der digitalen Souveränität der EU gegenüber den Großkonzernen insbesondere in den USA.
Sie können sich gerne selbst ein Bild machen und dies m.E. sogar recht einfach. denn ich habe es wieder getan. Ich habe eine Synopse erstellt. Den Link[3] zu dieser Synopse (PDF-Datei, 214 Seiten) erhalten meine Newsletterempfänger:innen als erstes!
In meinen Synopsen der ab 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Gundverordnung (DSGVO) hatte ich bereits den Artikeln der DSGVO soweit wie möglich die korrespondierenden Erwägungsgründe der DSGVO gegenüber gestellt.Auch hatte ich für die DSGVO ein (nicht-amtliches) Inhaltsverzeichnis hinzugefügt. Sollten Sie sich erst einmal mit dem Inhaltsverzeichnis einen Überblick verschaffen wollen, finden Sie die achtseitige PDF-Datei hier: [4]
In der aktuellen Synopse habe ich in der dritten Spalte den aktuell gültigen Artiklen und Erwägungsgründen die am 19. November von der EU-Kommission im Artikel 3 des Entwurfs der Verordnung zum "Digital-Omnibus" veröffentlichten Änderungsvorschläge an den jeweiligen gegenübergestellt.
Damit ist diese Synopse ein unverzichtbares Hilfsmittel für Datenschutz:innen, die sich über die anstehenden Änderungen der DSGVO informieren und eventuell auch in die hierzu stattfindende politsiche Diskussion einbringen wollen.
Ich bin gespannt, welche Änderungsvorschläge es im Ministerrat und im EU-Parlament geben wird, wann beide Gremien ihre Stellungnahmen verabschieden und was dann anschließend aus den Trilog-Verhandlungen herauskommt. Das kann alles ein paar Jahre dauern wie bei der Entstehung der DSGVO oder auch gänzlich scheitern wie der Entwurf zu EU-ePrivacy-Verordnung. ich halte Sie auf den laufenden - versprochen!
Viele Grüße,
Werner Hülsmann
[1] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/digital-omnibus-regulation-proposal
[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_2718
[3] https://efweha-verlag.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/11/Bd_4_3_2025-DSGVO-Synopse-Artikel-EWG-Omnibusgesetz.pdf
[4] https://efweha-verlag.de/wordpress/wp-content/uploads/2025/11/Bd_4_3_2025-DSGVO-Synopse-Artikel-EWG-Omnibusgesetz-Inhalt.pdf
P.S. 1: Wenn Sie diesen Newsletter weiterempfehlen wollen, reichen Sie bitte diesen Link weiter: https://dsgvo.expert/wp/NEWSL
P.S. 2: Falls Sie diese Information hilfreich fanden und sich dafür erkenntlich zeigen möchten, würde ich mich freuen, wenn Sie dem gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V., in dem ich aktiv bin, eine Spende - https://computertruhe.de/spenden/ - zukommen lassen würden. Da wir immer häufiger Rechner ohne Festplatten erhalten, müssen wir entsprechende SSD zukaufen. Dafür benötigen wir Spenden. Falls Sie spenden möchten, wäre es toll, wenn Sie als Verwendungszweck "Spende - Standort München" angeben würden (München ist der Standort, an dem ich aktiv bin, Rechner aufbereite und an bedürftige Personen und gemeinnützige Organisationen weitergebe)
Werbung in eigener Sache: Falls Sie noch ein Unternehmen kennen, dass noch kurz- oder mittelfristig eine Meldestelle nach § 12 HinschG benötigt: Ein Festpreisangebot (mit konkreten Preisen und einem Auftragsformular) für Unternehmen bis 2.499 Beschäftigten für die Einrichtung und den Betrieb der Meldestelle nach § 12 HinSchG finden Sie hier als PDF-Datei: https://daschuwi.de/meldestellenangebot - oder als Langurl: https://datenschutzwissen.de/wp/wp-content/uploads/2023/12/2023-12-Angebot-Unternehmen.pdf – Die Links dürfen Sie gerne weitergeben (oder selbst nutzen) vgl. auch https://daschuwi.de/HinSchG-DL.
Werbung für einen gemeinnützigen Verein: Falls bei Ihnen (im Unternehmen oder privat) funktiosnfähige Hardware abzugeben ist, lege ich Ihnen den gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. ans Herz, der gebrauchte Computer entgegennimmt, diese aufbereite und an bedürftige Menschen und gemeinnützige Organisationen kostenlos weitergibt. Zur Unterstützung der Tätigkeit werden Geld-, Zeit- und Materialspenden gerne entgegen genommen - https://computertruhe.de/spenden/ - Und ja, ich bin „befangen“, da ich selbst dort aktiv bin, zum einem als Beisitzer im Vorstand - https://computertruhe.de/verein/vorstand/ - ein bißchen weiter unten ... - und zum anderen in der Region ("am Standort") München. Dort beschäftige ich mich mit der Entgegennahme, Aufbereitung und Ausgabe von in erster Linie Laptops aber auch Desktops. Es ist immer wieder schön, die freudigen Gesichter zu sehen, wenn ich einen Laptop oder einen Desktop ausgeben kann.
_________________________________________________
Um Ihre Newsletter-Einstellungen zu ändern oder Ihre Daten zu berichtigen, bitte hier klicken. - Um Ihre Daten zu Auskunftszwecken gemäß Art. 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder zum Zwecke der Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO herunterzuladen, bitte hier klicken - Sollten Sie Ihre Einwilligung widerrufen und sich wieder abmelden wollen, dann bitte hier klicken - Die Datenschutzerklärung finden Sie hier
-----------------------------------------------
Meine Infoseite zur Europäischen Datenschutz- grundverordnung (DSGVO): <https://dsgvo.expert> ----------------------------------------------- -- Datenschutzwissen.de - Dipl. Inform. Werner Hülsmann - Datenschutzgutachter - Datenschutzexperte - * Münchener Str. 101 - Gebäude 1 / 1. OG - D-85737 Ismaning FAX.: 089 / 51 30 569-8 * Pappelhof 12 - D-14478 Potsdam Mobil: 0177 / 28 28 681 E-Mail: wh@datenschutzwissen.de - http://www.datenschutzwissen.de