Entwurf für die Nachfolgeregelung der E-Privacy-Richtlinie wird am 11. Januar 2017 vorgestellt

Wie ich aus gut unterrichteten Kreisen erfahren habe, wird der Entwurf der Nachfolgeregelung der E-Privacy-Richtlinie (EU-Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation, Richtlinie 2002/58/EG) am 11. Januar 2017 von der EU-Kommission vorgestellt wird. Auch hier wird es sich um eine direkt geltende Verordnung handeln und nicht mehr um eine Richtlinie, die noch in nationales Recht umzusetzen wäre.

[UPDATE] Nachdem ich vorgestern auf die für den 11. Janaur 2017 vorgesehene Vorstellung hingewiesen habe, kann ich heute mitteilen, dass der Entwurf der Verordung von politico.eu geleakt wurde: POLITICO-e-privacy-directive-review-draft-december.pdf [/UPDATE]

Bereits bei der Diskussion um die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war seitens der EU-Kommission angekündigt worden, dass eine Überarbeitung der E-Privacy-Richtlinie vorgesehen ist. Eine entsprechende öffentliche  Konsultation hat im Zeitraum vom 12. April 2016 bis  05. Juli 2016stattgefunden.  Die  Zusammenfassung des Ergebnisses  wurde am 04. August 2016 von der EU-Kommission  veröffentlicht.

Artikel 95 „Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG“ der DSGVO regelt:

„Diese Verordnung erlegt natürlichen oder juristischen Personen in Bezug auf die Verarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste in öffentlichen Kommunikationsnetzen in der Union keine zusätzlichen Pflichten auf, soweit sie besonderen in der Richtlinie 2002/58/EG festgelegten Pflichten unterliegen, die dasselbe Ziel verfolgen.“

Die e-Privacy-Richtlinie der EU wurde bislang auf unterschiedliche Art und Weise in die nationales Recht umgesetzt. So finden sich im deutschen Recht viele Regelungen zur Umsetzung im TKG, einige im TMG und die Regelungen der E-Privacy-Richtlinie zur Werbung per Telefon, E-Mail und FAX – also zum Online-Marketing –  im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Der Erlass einer E-Privacy-Verordnung würde auch auf diesem Gebiet zu einem EU-weiten einheitlicheren Recht sorgen.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/rN93E

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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