2. DSAnpUG-EU und DSUmsAG-EU heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Heute wurde das „Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (U) 2016/679* und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680** (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)“ sowie das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680** um Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679*“ (Datenschutz-Umsetzungs- und Anpassungsgesetz EU – DSUmsAG***) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27I_2019_41_inhaltsverz%27%5D__1574679770668) veröffentlicht. Damit treten die Änderungen des BDSG morgen, am 26. November 2019 in Kraft.

*) EU-Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO
**) EU JI-Richtlinie
***) Diese Kurzform und diese Abkürzung sind vom Autor eingefügt und kein Teil des offiziellen Titels des Gesetzes, während das „2. DSAnpUG-EU“ offiziell so abgekürzt wird.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/FOORR

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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