Ismaning, 25. Mai 2021

Hallo ,

heute vor fünf Jahren, am 25. Mai 2016,  trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO wie sie in Deutschland abgekürzt wird, in Kraft. Heute vor fünf Jahren begann die zweijährige Übergangzeit für die nationalen Gesetzgeber, für Unternehmen, Behörden, Stiftugen, Vereine und alle anderen Institutionen bevor am 25. Mai 2018 - also heute vor drei Jahren - die DSGVO anzuwenden war. Und was müssen wir leider feststellen? Nicht nur, dass die zweijährige Übergangszeit von vielen Unternehmen, Behörden, Stiftugen, Vereine nicht oder nur ungenügend genutzt wurde, um die Anforderungen der DSGVO umzusetzen, sondern auch, dass heute ganze fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der DSGVO noch nicht alle ihre Hausaufgaben gemacht haben. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Doppelausgabe "Hefte 3/4 - Dezember 2020" der "Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik vorgänge" mit dem (leider irreführenden) Titel "Zwei Jahre Datenschutzgrundverordnung". AutorInnen sind u.a.  Alexander Rossnagel, Peter Schaar, Ingrid Schneider, Thilo Weichert und auch ich. Einige Artikel finden Sie online auf der Webite zum 216-seitigen Doppelheft, in dem das Schwerpunktthema immerhin 158 Seiten einnimmt: http://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/231/.

Meinen Beitrag hierzu mit dem Thema "Über viereinhalb Jahre DSGVO – eine Bilanz" stelle ich Ihnen als LeserIn meines Newsletters hier exklusiv zur Verfügung:
https://dsgvo.expert/wp/wp-content/uploads/2021/05/vorg231_03_Huelsmann.pdf

Nun wünsche ich Ihnen eine angenehme Lektüre:

Die ePrivacy-Verordnung - erste Trilogverhandlung

Am 20. Mai 2021 fand die erste Trilog-Verhandlung zwischen Kommission, Rat und Parlament der EU statt. Zu etwaigen Ergebnissen habe ich noch nichts gehört. Im Vorfeld war allerdings zu erfahren, dass es sich bei deiser ersten Sitzung um ein sogenanntes "politisches Treffen" handeln solle, sprich: es noch nicht konkret um die Eörterung der einzelnen Änderungsvorshläge von Parlament und Rat. Meinen Blog-Beitrag "ePrivacy-Verordnung: Es geht voran" - https://ds-exp.de/G8iBh -  haben Sie ja vermutlich schon gelesen. Auf die von mir erstellte Zusammenstellung der Fassungen von EU-Kommission, E-Parlament und EU-Rat - https://ds-exp.de/ePSynopse - hatte ich Sie ja bereits hingewiesen.

Der BREXIT - und noch immer keine Klarheit, wie es in Sachen Datenschutz weitergeht

Die bisherige Übergangsfrist, in der Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht als Drittland-Übermittlungen gewertet werden, läuft bereits in 36 Tagen,  nämlich am 30. Juni 2021 ab (vgl meinen Newsletter vom 27. Dezember 2020 - https://dsgvo.expert/wp/newsletter/bisher-erschienene-newsletter/?email_id=29). Die EU-Kommission hat bereits einen Entwurf für einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss erstellt. Dieser stößt allerdings auf breite Kritik. Das EU-Parlament hat nun am 20. Mai 2021 gegen diesen Entwurf des Angemessenheitsbeschluss gestimmt vgl. https://www.bvdnet.de/rueckschlag-fuer-uk-angemessenheitsbeschluss/ und https://netzpolitik.org/2021/massenueberwachung-eu-parlament-warnt-vor-datenfluessen-nach-grossbritannien/).

Sollte es bis zum 30. Juni 2021 nicht zu einem solchen Angemessenheitsbeschluss kommen, wären Datenübertragungen in das Vereinigte Königreich nur noch auf Basis "geeigneter Garantien" (vgl. Art. 45 DSGVO) zulässig, oder wenn eine der anderen Ausnahmen aus Art. 49 DSGVO anwendbar ist. Bei Nutzung der Standard-Datenschutzklauseln sind die Vorgaben aus dem EuGH-Schrems-II-Urteil zu beachten. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass der Datenimporteur auch rechtlich in der Lage ist, diese vereinbarten Klausen einzuhalten (vgl. https://dsgvo.expert/wp/stichwort/schrems-ii/)

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde vom Bundestag verabschiedet

Am Donnerstag, dem 20. Mai 2021 hat der Bundestag den "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, TTDSG) beschlossen. (vgl. https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cyMC1kZS1kYXRlbnNjaHV0ei04NDAyMjg=&mod=mod493054) Am Freitag, 28. Mai 2021 wird der Bundesrat voraussichtlich über den Gesetzentwurf beraten. Nähere Infos finden sich auf https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1005/1005-pk.html#top-74 - Dort steht unter anderem: "Das Gesetz soll durch das Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG verursachte Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, die Telemedien und Telekommunikationsdienste nutzen, bei Diensteanbietern und bei den Aufsichtsbehörden beseitigen." Schöner hätte ich es auch nicht formulieren können. ;-) Wie war das mit der zweijährigen Übergangszeit zur Umsetzung der Anforderung an die DSGVO? Hier hat sich der Deutsche Gesetzgeber viel Zeit gelassen, sehr viel Zeit. Meiner Meinung nach hätte dieses Gesetzt bereits vor drei Jahren in Kraft treten müssen. Aber besser spät als nie. Ich bin schon gespannt, ob es genauso lange dauert, bis sich die aus der ePrivacy-Verordnung (s.o.) ergebenden Änderungen am TTDSG dort eingearbeitet werden.

Die Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission

Leider gibt es hier immer noch nichts neues. Zwar sind die öffentlichen  Konsultationen bereits seit dem 10. Dezember 2020 abgeschlossen (vgl. https://dsgvo.expert/wp/newsletter/bisher-erschienene-newsletter/?email_id=28), aber die finalen Standarddatenschutzklauseln zum Einen für die Auftragsverarbeitung innerhalb der EU und zum Anderen für die Datenübertragungen in Drittländer sind noch nicht beschlossen. Da bin ich mal gespannt, was zuerst kommt: Mein nächster Newsletter oder die Veröffentlichung der Standvertragsklauseln.

Das Internetfundstück

Bis vor kurzem wwusste gar nicht, dass es diese Institution gibt: "Global Data und Marketing Alliance (GDMA)" - Diese hat jetzt "Global Privacy Principles" herausgegeben: https://globaldma.com/global-privacy-principles/ - Auf Deutsch finden Sie diese hier: https://www.ddv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Verband/Qualitaet/GDMA_Global_Privacy_Principles_and_definitions_Deutsch_20210511.pdf.

 

Ich hoffe, Ihnen hat dieser Newsletter gefallen und Sie haben die eine oder andere interessante Information erfahren.

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

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Datenschutzwissen.de - Dipl. Inform. Werner Hülsmann
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