Ismaning, 27. Dezember 2020

Hallo ,

dies ist vermutlich mein letzter Newsletter in diesem Jahr, was soll ich sagen, sogar in diesem Jahrzehnt! Also alleine deswegen ist es schon fast ein historischer Newsletter. Aber nur fast. Aber immerhin ist ein historisches Erreignis der Auslöser für diesen Newsletter. Denn es ist ja das erste Mal, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) die EU wieder verlässt. Zwar ist der Brexit bereits am 31. Januar 2020 vollzogen worden, aber es wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 vereinbart. Diese endet zeitgleich mit diesem Jahrzehnt. Und damit sind wir beim ersten Thema, nämlich bei dem Abkommen, das die Zeit danach, also ab 01. Januar 2021 regelt.

Dies hier sind die Themen, die derzeit für Sie als LeserInnen meines Newsletters (fast) exklusiv verfügbar sind:

  1. Das „Handels- und Kooperationsabkommens“ zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
  2. Drei Vortragsunterlagen von mir
  3. Eigenwerbung (Nur wenige Zeilen und bewußt ans Ende gestellt)

Okay, die Informationen zum Abkommen habe ich natürlich bereits meinen Kunden mitgeteilt, die Vorträge wurden bereits in einer virtuellen Veranstaltung präsentiert. daher also nur fast exklusiv. Aber immerhin. Ich habe diese Informationen noch nicht auf meiner Website https://dsgvo.expert verlinkt oder dort ins Menü eingebunden.

1. Das „Handels- und Kooperationsabkommens“ zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

Gerade noch rechtzeitig wurde am 24. Dezember 2020 zwischen der EU-Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs eine Einigung über ein „Handels- und Kooperationsabkommens“ erzielt. Das Abkommen wurde gestern veröffentlicht und soll bereits am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Ihnen bleiben also nur noch vier Tage Zeit, um die über 1.000 Seiten des Abkommens - das derzeit nur in Englisch vorliegt - durchzulesen und die datenschutzrelevanten Stellen zu finden. Ich verrate Ihnen hier und jetzt schon mal, dass der Begriff "data protection" 59 mal, der Begriff "privacy" 17 mal und der Begriff "personal data" 158 mal in diesem Text vorkommt. Wir Datenschützer haben es aber gegenüber anderen Berufsgruppen im Zusammenhang mit diesem Abkommen noch richtig gut. Wir haben nämlich mindestens vier Monate Zeit zum Handeln. Andere Branchen, z.B. die Logistikbranche nur vier Tage. Wenn Sie wissen wollen, warum es beim Datenschutz vier Monate sind, können Sie entweder der Empfehlung des britischen Premierminister Boris Johnson für seine Landsleute folgen. Er empfahl das Abkommen als Lektüre für die ruhige Zeit zwischen den Feiertagen. Oder aber Sie schauen auf meine Webseite
http://was.jetzt.zum.brexit.im.zusammenhang.mit.dem.datenschutz.wichtig.ist
(ja, das ist wirklich eine funktionierende URL - es gibt aber auch einen Kurzlink:
https://ds-exp.de/BREXIT).

2. Drei Vortragsunterlagen von mir

Ich hatte im Dezember das Vergnügen drei Vorträge halten zu dürfen. Zwar nur virtuelle, aber besser virtuell als gar nicht. Die folgenden Links führen direkt zu den jeweiligen PDF-Dateien. Auch hier habe ich "sprechende" URLs gewählt:

3. [Eigenwerbung] (Nur wenige Zeilen und bewußt ans Ende gestellt)

[/Werbung]

Jetzt bleibt mir nur noch Ihnen eine angenehmen Lektüre (entweder des gesamten Abkommens oder aber der oben von mir verlinkten Inhalte) sowie für 2021 und für das ganze kommende Jahrzehnt alles Gute zu wünschen, insbesondere Gesundheit und Zuversicht,

Werner Hülsmann

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