Potsdam, 07. Dezember 2020

Hallo ,

leider, leider ist der letzte Newsletter doch wieder mehr als sechs Monate her. Ich verspreche Ihnen aber, dass der nächste Newsletter keine sechs Monate auf sich warten läßt, denn er ist schon in der Pipeline - lassen Sie sich überraschen. Heute gibt es für Sie drei EU-relevante Themen:

  1. DSGVO-Evaluationsbericht 2020 der EU-Kommission wurde veröffentlicht.
  2. EU-Kommission - Konsultation Standarddatenschutzklauseln für Übertragungen in ein Drittland.
  3. EU-Kommission - Konsultation Standarddatenschutzklauseln für Auftragsverarbeitung innerhalb der EU.
  4. [Eigenwerbung] (Nur zwei Zeilen und bewußt ans Ende gestellt)

1. DSGVO-Evaluationsbericht 2020 der EU-Kommission wurde veröffentlicht

In meinem Newsletter vom 25. Mai 2020 hatte ich Sie darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission ihren Evaluationsbericht - entgegen der Vorgabe von Art. 97 DSGVO - an diesem Tagnoch nicht veröffentlicht hatte. Am 24. Juni wurde der Bericht dann von der EU-Kommission veröffentlicht und am gleichen Tag an das EU-Parlament und den EU-Rat weitergeleitet. Sie finden ihn in allen Amtssprachen hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=COM:2020:264:FIN und auf Deutsch hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0264&from=EN. Der Bericht ist zwar doch etwas länger (24 Seiten in der deutschen Version), aber ist er auf alle Fälle lesenswert. Als "Begleitunterlage" zum DSGVO-Evaluationsbericht gibt es noch eine "Arbeitsunterlage der Kommissiondienstellen" unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52020SC0115 das als 53-seitige PDF-Datei (derzeit leider nur auf Englisch) deutlich umfangreicher ist. Auch hier gilt: Das Lesen lohnt sich. Mit der Umsetzung der ersten Arbeitsaufträge wurde bereits begonnen (s.u.).

Auch wenn die Meinungen zur DSGVO bei den verschiedenen Gruppen und AkteurInnen im Detail verständlicherweise auseinandergehen, bestand doch die grundsätzliche Auffassung, dass angesichts von erst zwei Jahren Gültigkeit der DSGVO im Rahmen der Evaluation keine grundlegenden Änderungen an der DSGVO von der EU-Kommission vorgeschlagen werden sollten. Vielmehr müsse sich die Anwendung der DSGVO noch einspielen und auch die Rechtsprechung solle die Möglichkeit haben zumindest in einigen Bereichen für eine gewisse Rechtssicherheit zu sorgen, bevor die rechtlichen Grundlagen wieder geändert werden. Die EU-Kommission sieht in ihrem Evaluationsbericht den Datenschutz im Allgemeinen und die DSGVO im Besonderen "als Grundpfeiler der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und des Ansatzes der EU für den digitalen Wandel". Aber ds können Sie selbst unter obigen Link nachlesen.

2. EU-Kommission - Konsultation Standarddatenschutzklauseln für Übertragungen in ein Drittland

2.1 Die EU-Kommission hat am 12. November einen ersten Entwurf für neue "Standarddatenschutzklausen für Übertragungen in ein Drittland" veröffentlicht und ein öffentliches Konsultationsverfahren erföffnet. Dieses finden Sie unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12741-Commission-Implementing-Decision-on-standard-contractual-clauses-for-the-transfer-of-personal-data-to-third-countries. Bis Donnerstag, 10. Dezember (Mitternacht, Brüsseler Zeit) können Sie hier noch Ihre Stellungnahme abgeben. Ja, Sie! Dazu müssen Sie sich nur auf der Plattform registrieren. Sie müssen keinem Verband, keiner Partei, keinem Verein angehören, um eine Stellungnahme abzugeben. Sie müssen nur damit einverstanden sein, dass Ihre Stellungnahme veröffentlicht wird. Dies kann auch anonym erfolgen.

Diese "Standarddatenschutzklauseln für Übertragungen in ein Drittland", die das EuGH-Urteil Schrems II (vgl. https://dsgvo.expert/wp/stichwort/schrems-ii/) berücksichtigen, sollen nach ihrem Inkrafttreten die alten, noch nicht an die DSGVO angepassten Standardvertragsklauseln ersetzen.

2,2. In diesem Zusammenhang ist auch noch der Entwurf von "Empfehlungen zu Maßnahmen, die die Übertragungsinstrumente ergänzen, um die Einhaltung des EU-Schutzniveaus für personenbezogene Daten sicherzustellen" des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA, englisch: European Data Protection Board, EDPB) wichtig. Dieser berücksichtigt ebenfalls das EuGH-Urteil Schrems II. Eine Pressemitteilung hierzu finden Sie hier:  https://edpb.europa.eu/news/news/2020/european-data-protection-board-41st-plenary-session-edpb-adopts-recommendations_de. Den Entwurf selbst finden Sie hier: https://edpb.europa.eu/our-work-tools/public-consultations-art-704/2020/recommendations-012020-measures-supplement-transfer_en. Hier können Sie noch bis zum 21. Dezember 2020 Ihre Rückmeldung abgeben. Rückmeldungen von Datenschutzbeauftragten, die ihre Erfahrung aus der Praxis einbringen, sind vom EDSA besonders willkommen.

3. EU-Kommission - Konsultation Standarddatenschutzklauseln für Auftragsverarbeitung innerhalb der EU

Hier betritt die EU-Kommission Neuland. Bisher gab es keine EU-weit gültigen Standarddatenschutzklauseln (oder Standardvertragsklauseln) für eine Auftragsverarbeitung (vor der DSGVO Auftragsdatenverarbeitung genannt) innerhalb der EU. Diese Standarddatenschutzklauseln können - nach ihrem Inkrafttreten von Unternehmen genutzt werden, verpflichtend sind sie aber nicht. Die Nutzung solcher Standarddatenschutzklausen wird allerdings zum einen für die Unternehmen eine höhere Rechtssicherheit schaffen und wird zum anderen die Aushandlung der für die Auftragsverarbeitung erforderlichen Datenschutzvereinbarungen vereinfachen. Das Konsultationsverfahren, das noch bis zum 10. Dezember 2020 offen ist, finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12740-Commission-Implementing-Decision-on-standard-contractual-clauses-between-controllers-and-processors-located-in-the-EU. Für die Stellungnahmen gilt das oben unter 2.1 Gesagte.

4. [Eigenwerbung] (Nur zwei Zeilen und bewußt ans Ende gestellt)

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Bleiben Sie gesund und zuversichtlich,

Werner Hülsmann

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Datenschutzwissen.de - Dipl. Inform. Werner Hülsmann
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