Ismaning, 08. Oktober 2019

Hallo ,

diesmal erhalten Sie meinen aktuellen Newsletter nach nur knapp zwei Wochen. In meinem letzten Newsletter hatte ich Ihnen versprochen, dass ich Sie in meinem nächsten (also in dem heutigen) Newsletter ausführlicher über die Änderungen des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch das 2. DSAnpUG-EU informieren wollte. Da muss ich Sie noch etwas vertrösten. Denn mir ist der EuGH mit seinem "Cookie-Urteil" dazwischen gekommen. Aber ich verspreche Ihnen: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die ausführlichere Information zu den BDSG-Änderungen kommt in einen meiner nächsten Newslettern. Aber ich habe die Änderungen schon in meine Ausgabe des BDSG und in meine DSGVO-BDSG-Synopse eingeabeitet.

BDSG und DSGVO-BDSG-Synopse mit Änderungen durch das 2. DSAnpUG-EU

Hier finden Sie bereits jetzt die geänderte Fassung des BDSG als PDF-Datei: https://dsgvo.expert/BDSG2019

Die  Synopse mit den Artikeln der DSGVO, de Erwägungsgründen und den Paragraphen des BDSG wurde aktualisiert: Sie finden diese als kostenloses eBook hier
https://efweha-verlag.de/bd41

Das EuGH-Cookie-Urteil

Eine Woche ist es nun schon her, dass sogenannte "EuGH-Cookie-Urteil". Dieses  Urteil sowie eine vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erstellte Zusammenfassung des Urteils finden Sie unter
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-673/17.

Das Urteil erging in einem Vorabentscheidungsverfahren. In einem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anhängigen Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen die Planet49 GmbH hat der BGH dem EuGH einige Fragen zur Einwilliung in die Nutzung eines Werbecookies vorgelegt.

Wie hat der EuGH entschieden?

Zusammenfassend und kurz lässt sich hier sagen:

Wird jetzt für jedes Cookie eine Einwilligung benötigt?

Die Antwort und weitere Informationen finden Sie in meinem aktuellen Blogbeitrag: https://dsgvo.expert/Cookie

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

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Datenschutzwissen.de - Dipl. Inform. Werner Hülsmann
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