Potsdam, 31. Mai  2018

Heute ist der sechste Tag der Gültigkeit der DSGVO

Hallo ,

keine Sorge, in den künftigen Newsletter werde ich die Tage seit der Gültigkeit der DSGVO nicht hochzählen. Aber da heute Abend die DSGVO eine Woche gültig ist, habe ich mir erlaubt diese Zahl noch einmal zu geben. Interessanter wäre ja künftig, wieviele Tage es noch bis zum Gültigwerden der EU-ePrivacy-Verordnung (ePrivVO) sind. Aber das steht ja leider noch nicht fest. Oder wieviele Tage es noch bis Wirksamwerden zum BREXIT sind. Schließlich ist das - für alle Unternehmen, die Daten Stellen in Großbritannien offenlegen.

Vielleicht haben Sie es schon gelesen, es soll die ersten Abmahnungen auf Grund der DSGVO gegeben haben. Die entsprechenden Abmahnungen, zu denen ich konkrete Informationen im Internet gefunden habe, wären alle auch schon vor der Gültigkeit der DSGVO möglich gewesen. So bezog sich eine Abmahnung darauf, dass eine gewerbliche Website gar keine Datenschutzerklärung enthielt. Dies war bis zum 24. Mai 2018 ein Verstoß gegen § 13 Abs. 1 TMG  und seit dem 25. Mai 2018 ist es ein Verstoß gegen Art. 13 DSGVO. Falls die Abmahnung überhaupt rechtswirksam wird (sie bezieht sich interessanterweise auf § 13 TMG, der ja durch die DSGVO verdrängt wurde - aber ob dies für eine Abmahnung relevant ist, ist eine wettbewerbsrechtliche und keine datenschutzrechtliche Frage), wäre sie auch ohne DSGVO möglich gewesen. Es sind noch 301 Tage und der Rest von heute. :-)

Was gibt es neues, das einen DSGVO-Newletter rechtfertig:

  1. Viele der deutschen Aufsichtsbehörden haben ihre Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO - die sogenannten Roten Listen, bzw. Positiv- oder Muss-Listen zur Datenschutzfolgen-Abschätzung veröffentlich.
  2. Das Corrigendum zur EU-Datenschutz-Grundverordnung ist nun im EU-Amtsblatt veröffentlich.
  3. Das neue BDSG ist nun auf dem Portal des BMJV verfügbar.

1. Rote Listen der dt. Datenschutzaufsichtsbehörden zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei dieser Nachricht, weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Erst einmal die Fakten. Es gibt in der Tat derzeit 10 (in Worten:  Z E H N) deutsche staatliche Aufsichtsbehörden, die Listen gemäß Art. 35 Abs. 4 DSGVO - also die Listen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung ein Muss ist - veröffentlicht und auch an den EU-Datenschutzausschuss weitergeleitet haben.

Eine Übersicht über diese Listen finden Sie hier: https://dsgvo.expert/DS-FA-ROT.  Warum ich diese Listen "Rote Listen" nenne, habe ich dort auch aufgeführt.

Ich habe in einem Newsletter von der Website datenschutz-guru.de gelesen, dass es wieder politische Bestrebungen geben soll, die Datenschutzaufsicht in Deutschland zu zentralisieren und dass dies - wg. dem tief verankerten Förderalismus - allerdings nur bei einer breiten politischen Zustimmung möglich wäre. 

Wenn ich nun das Procedere der deutschen staatlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu den Art. 34, Abs. 4-Listen sehe, dann hilft dies sicherlich dabei, eine politische Mehrheit für eine zentrale Datenschutzaufsichtsbehörde zu schaffen. Wenn es nicht mal die staatlichen deutschen Aufsichtsbehörden schaffen, eine einheitliche Art. 35-Abs. 4-Liste herauszugeben, wie soll es dann auf EU-Ebene zu einer einheitlichen Auslegung der DSGVO kommen.

2. Das Corrigendum zur EU-Datenschutz-Grundverordnung ist nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Ich hatte ja bereits in meinem vorletzten Newsletter auf die Korrekturen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) , die quasi in letzter Minute auf EU-Ebene beschlossen wurden. Inzwischen ist diese Korrektur im EU-Amtblatt Ausgabe L127/2 vom 23. Mai 2018 veröffentlicht. Das ursprüngliche Corrigendum hatte  ja 386 Seiten, das lag aber daran, dass es alle relevanten Sprachfassungen enthielt.

Auf der Übersichtsseite https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2018:127:TOC finden Sie alle Sprachfassungen.

3. Das neue BDSG ist nun auf dem Portal des BMJV verfügbar.

Das am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu oder BDSG-2018) ist nun auch im Portal des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) verfügbar: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

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