24. Mai  2018

Morgen ist die DSGVO bereits gültig

Hallo ,

jetzt bekommen Sie auch von mir die obligatorische: "Am 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gültig"- E-Mail. Ich habe solche E-Mails zu Genüge in unterschiedlichsten Varianten und Formulierungen in ziemlich großer Zahl erhalten. Sie haben sicher auch einige oder sogar viele solcher E-Mails erhalten. Bei einigen mussten Sie sich vielleicht vollständig neu eintragen, bei anderen mussten Sie nur einen Bestätigungslink anklicken. Irgendwie macht das ganz schön viel Arbeit, zumindest für die Newsletter, die sie weiterbeziehen wollen. Bei den Newslettern, bei denen ich mich nie selbst eingetragen habe und befürchtete, dass ein Klick auf den angeblichen Austragungslink nur die Erreichbarkeit meiner E-Mail-Adresse bestätigt, ist für mich die angedrohte Einstellung der Zusendung des Newsletter bei Nichtreaktion ein Versprechen, dass auch hoffentlich eingehalten wird. :-)

Nun aber zurück zu meinem Newsletter. Aber keine Sorge, Sie müssen sich nicht erneut in den Newsletter eintragen oder Ihre Eintragung bestätigen. Die von Ihnen bereits erteilte Einwilligung in die Zusendung des Newsletters gilt auch ab dem 25. Mai 2018 weiter (Rechtsgrundlage ist ab 25. Mai 2018 dann Art 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO). Warum sollte sie auch nicht weitergelten. Sie wurden bei der von Ihnen völlig freiwillig vorgenommenen Eintragung über den Zweck der Datenverarbeitung ("Zusendung des Newsletters und - sofern Sie Anrede, Vor- und/oder Nachnahme ebenfalls freiwillig angegben haben - persönliche Ansprache im Newsletter informiert). SIe wurden auch bereits bei Erteilung der Einwilligung (also bei der Eintragung in den Newsletter) darüber informiert, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrrufen können.

Um dem Art. 7 Abs. 3 Satz 2 korrekt zu genügen, weise ich Sie hier und heute ausdrücklich darauf hin, dass durch den Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird. 

Wenn Sie sich jetzt fragen: "Muss das sein, für diesen einen Satz einen Newsletter zu versenden?", dann ist meine Antwort: Vermutlich nicht, aber Sie wissen ja, sicher ist sicher. Und dann gibt es ja noch etwas ganz wichtiges: Ich muss Sie ja gemäß Art. 13 DSGVO über ziemlich vieles informieren. Diese vielen Informationen finden Sie in meiner überarbeiteten Datenschutzerklärung (https://dsgvo.expert/datenschutz/). Was ich dort hineingeschrieben habe, will ich hier jetzt nicht alles wiederholen. Ich gehe davon aus, dass Sie als am Datenschutz interessierter Mensch, die Datenschutzerklärung sicher lesen werden. Aber kurz und knapp zusammengefasst wll ich Sie hier doch informieren:

Und falls Sie sich jetzt noch fragen, was für Daten von Ihnen im Zusammenhang mit dem Newsletterversandt gespeichert werden, dann sind dass die E-Mail-Adresse, gegebenfalls Anrede, Vor- und/oder Nachname, IP-Adresse bei der Anmeldung oder Änderung von Daten, das Versanddatum und die Betreffzeile der Newsletter, die Ihnen zugesandt wurden und gegebenfalls das Datum der Austragung aus dem Newsletter.

Nachfolgend finden Sie noch Informationen, wie Sie einige wesentliche Rechte im Zusammenhang mit dem Newsletterversand selbst direkt wahrnehmen können. Diese Hinweise finden künftig auch am Ende jedes Newsletters (sowie bisher die Änderungs- und Austragungsmöglichkeit).

Wahrnehmung Ihrer Rechte

Recht auf Auskunft und Recht auf Datenübertragbarkeit

Wenn Sie Ihre Daten zu Auskunftszwecken gemäß Art. 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder zum Zwecke der Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO herunterladen wollen, ist das hier ({profile_export_url}) möglich

Recht auf Berichtigung

Wenn Sie Ihre Daten korrigeren wollen oder ändern wollen, können Sie dies hier (#) vornehmen.

Recht auf Widerruf der Einwilligung

Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Einwilligung in den Newsletterempfang widerrufen. Dies geht am einfachsten, wenn Sie sich selbst wieder aus dem Newsletter austragen. Dies ist hier (#) möglich.

Soweit das Formale. Und damit es auch noch etwas Inhaltliches gibt, habe ich noch eine Information zur Umsetzung der DSGVO im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR): Den Status des Übernahmeprozesses können Sie auf der Webseite des EWR (Englisch: European Free Trade Association, EFTA) http://www.efta.int/eea-lex/32016R0679 verfolgen.

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

P.S.: Wenn Sie diesen Newsletter weiterempfehlen wollen,
reichen Sie bitte diesen Link weiter: https://dsgvo.expert/NEWSL

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Um Ihre Newsletter-Einstellungen zu ändern oder Ihre Daten zu berichtigen, bitte hier klicken. - Um Ihre Daten zu Auskunftszwecken gemäß Art. 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder zum Zwecke der Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO herunterzuladen,  bitte hier klicken - Sollten Sie Ihre Einwilligung widerrufen und sich wieder abmelden wollen, dann bitte hier klicken  - Die Datenschutzerklärung finden Sie hier

 


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Meine  Infoseite  zur Europäischen Datenschutz-
grundverordnung (DSGVO): <https://dsgvo.expert>
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Datenschutzwissen.de - Dipl. Inform. Werner Hülsmann
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