Potsdam, 12. Mai  2018

Heute in zwei Wochen ist die DSGVO bereits den zweiten Tag gültig

Hallo ,

gerade 10 Tage sind vergangen und ich schreibe schon wieder einen neuen Newsletter. Das liegt in erster Linie daran, dass ich die Ende April 2018 erfolgten Änderungen der DSGVO (vgl. meinen Newsletter vom 02. Mai) endlich in meine Synopsen einarbeiten wollte. Das hat zwar einige Stunden meines heutigen Samstags verbraucht, aber nun ist es geschafft.

  1. Änderungen der DSGVO in Synopsen eingearbeitet
  2. Neue Materialien.

1.) Änderungen der DSGVO in Synopsen eingearbeitet

Seit heute sind auf der Website meines EfWeHa-Verlags zwei aktualisierte Synopsen, in denen die Änderungen der DSGVO vom April 2018 eingearbeitet sind, zum herunterladen verfügbar:

Die dritte von mir erstellte Synopse, die neben den Artikeln und Erwägungsgründen noch die entsprechenden Paragraphen des derzeitigen - in 13 Tagen außer Kraft tretenen - BDSG enthält, habe ich nicht überarbeitet, da sich hier der Aufwand nicht lohnt. Wer - außer Datenschutzrechtshistoriker_innen - interessiert sich heute noch für das alte BDSG?!

2.) Neue Materialien

Ich habe auf meiner Materialienseite (https://dsgvo.expert/material) mal wieder ein paar neue und hoffentlich hilfreiche Links, unter denen sich unterschiedliche Materialien finden lassen, eingefügt.

Auf meiner Materialienseite für Vereine (https://dsgvo.expert/Verein) gibt es nun auch einen Link zum gestern erschienen Praxisratgeber „Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Hierzu ist auf der entsprechenden Seite des virtuellen Datenschutzbüros zu lesen: "Gerade kleine Vereine sind sehr verunsichert, welche Neuerungen anstehen bzw. welche neuen Anforderungen an sie gestellt werden. Noch schwieriger die Frage, wie diese Anforderungen konkret umzusetzen sind. Informationen zur DS-GVO gibt es zwar zwischenzeitlich zu Genüge, jedoch sind diese Informationen oftmals sehr theoretisch gehalten und somit für eine Umsetzung in die Praxis nicht immer hilfreich." - Ob damit auch die eine oder andere von den Datenschutzaufsichtsbehörden erstellte Information gemeint ist? Immerhin haben vier Landes-Datenschutzaufsichtsbehörden je einen Leitfaden zum Datenschutz im Verein herausgegeben. Hier wäre es doch für alle Beteiligten besser gewesen, die Autor_innen hätten sich zusammengesetzt und einen praxisnahen Leitfaden herausgegeben. Dann hätte es des zusätzlichen Praxisratgebers doch gar nicht erst bedurft. Ist doch wahr!

 

Nun wünsche ich Ihnen noch ein schönes Restwochenende und viel Vergnügen bei der Sichtung der neuen Materialien und Synopsen.

Werner Hülsmann


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