Wetzlar, 02. Mai  2018

Am Freitag in drei Wochen ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig und kurz vorher  werden umfangreiche Korrekturen der DSGVO vorgenommen

Hallo {title} ,

nach nicht mal zwei Wochen gibt es zwei sehr wichtige Infos zur DSGVO-Umsetzung, die ich Ihnen nicht vorenthalten will und eine dritte Information, die insbesondere für Vereine interessant ist:

  1. Positionsbestimmung der DSK zur Anwendbarkeit des Telemediengesetzes
  2. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine "Korrektur" aller Sprachversionen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgelegt.
  3. Datenschutz im Verein - DSGVO-Umsetzung - Handout des Seminars veröffentlicht

Beides bedeutet vermutlich einiges an Arbeit. Das erste insbesondere für Websitebetreiber und das zweit für alle, die sich mit der DSGVO beschäftigen. Ich muss nun wegen diesen Korrekturen meine ganzen DSGVO-Synopsen überarbeiten. Mir wäre es lieber gestern als heute, aber die Zeit hierfür hatte ich bislang in meinem inzwischen doch etwas eng gewordenen Terminkalender noch nicht eingeplant.

1.) Positionsbestimmung der DSK zur Anwendbarkeit des Telemediengesetzes

Die Deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) - das ist die Konferenz der staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland hat in ihrer 95. Konferenz verschiedene Punkte erörtert, darunter ist einer, der fast alle Websites betrifft!
Die Ergebnisse der 95. Konferenz finden sich u.a. hier: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Ergebnisse-der-95_-Datenschutzkonferenz/Ergebnisse-der-95_-Datenschutzkonferenz.html. Diese sind allesamt lesenswert.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist hier die "Positionsbestimmung zur Anwendbarkeit des Telemediengesetzes" der DSK. Diese ist hier zu finden:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Technik/Inhalt/TechnikundOrganisation/Inhalt/Zur-Anwendbarkeit-des-TMG-fuer-nicht-oeffentliche-Stellen-ab-dem-25_-Mai-2018/Positionsbestimmung-TMG.pdf
Zwei wichtige Passagen hieraus, die die Folgen für das Tracking, verdeutlichen, sind:

Die Aussagen der DSK bedeuten konkret, dass für eine Nutzung von Cookies - sofern diese nicht für die reine Funktionalität der Website erforderlich sind (das dürfen dann aber nur Session-Cookies sein) - eine ausdrückliche, informierte und freiwillige Einwilligung erforderlich ist, die den Anforderungen des Art. 7 DSGVO erfüllt! Dies dürfte wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung (fast) aller Websites haben.H

Hier zeigt sich nun, dass sich die etwas "nachlässige" Umsetzung der EU-ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG - Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in deutsches Recht recht.

2.) Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine "Korrektur" aller Sprachversionen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgelegt.

Dieser Entwurf findet sich hier: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8088-2018-INIT/en/pdf. Ab Seite 47 (Seite 48 der PDF-Datei) finden sich die Änderungen der deutschen Sprachfassung. Auch die englische Fassung wird korrigiert. Diese Korrekturen sind zu finden ab Seit 90 (Seite 91 der PDF-Datei). Einige der Änderungen sind vermutlich mehr als rein readktionelle Änderungen. Einen ersten Eindruck vermittelt der Beitrag "Wie ein schlechter Scherz: EU Gesetzgeber passt die DSGVO an – Einen Monat vor Anwendbarkeit" (https://www.delegedata.de/2018/04/wie-ein-schlechter-scherz-eu-gesetzgeber-passt-die-dsgvo-an-einen-monat-vor-anwendbarkeit/), der allderdings außer Acht lässt, dass auch die englische Version Änderungen erfährt.

Der Kommissionsentwurf ist vom 19. April 2018 datiert. Die Mitgliedstaaten hatten acht Tage (also bis zum 27. April) Einwände zu erheben. Auch die Frist für das EU-Parlament, Einwände zu erheben, ist sehr kurz, so dass die Änderung in den nächsten Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden dürfte. Es wäre zu hoffen, dass ergänzend nicht nur der Rechtsakt mit den Änderungen veröffentlicht wird, sondern auch die ganze DSGVO in der geänderten Fassung. Welche konkreten Auswirkungen diese Änderungen auf die aktuelle Umsetzung haben, kann ich leider noch nicht im Detail benennen, da ich diese Änderungen noch durcharbeiten muss. Hierüber informiere ich in einem der nächsten Newsletter. es bleibt also spannend

3.) Datenschutz im Verein - DSGVO-Umsetzung

Am vergangen Freitag habe ich ein Seminar zum Thema Datenschutz im Verein gehalten. Das Handout dieses Seminares ist in meinem Beitrag zur DSGVO-Umsetzung im Verein - https://dsgvo,expert/Verein - verlinkt.

Nun wünsche ich Ihnen noch ein schöne Restwoche.

Werner Hülsmann


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