Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den aktuellen Änderungen veröffentlicht

Wie in meinem Newsletter vom 25. September 2019 beschrieben, hat der Bundestag dass 2. Datenschutzanspassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) am 27. Juni 2019 beschlossen und der Bundesrat am 20. September 2019 dem Gesetz zugestimmt.

Damit tritt nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) durch Art. 12 des 2 .DSAnpUG-EU am Tag nach der Verkündung  in Kraft.

Hier finden Sie bereits jetzt die geänderte Fassung des BDSG: BDSG-2019-09-20.pdf

Die Seite zum neuen BDSG (https://dsgvo.expert/BDSG-neu) wurde auch entsprechend aktualisiert.

[Update 27.09.2019] Auch die Externer Link Synopse mit den Artikeln der DSGVO, de Erwägungsgründen und den Paragraphen des BDSG wurde aktualisiert:
Externer Link https://efweha-verlag.de/bd41 [/Update]

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/VkbfK

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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