Materialien zur Auftragsverarbeitung

Art. 28 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Auftragsverarbeitung (AV), wie die aus dem bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) bekannte Auftragsdatenverarbeitung (ADV) mit dem Gültigwerden der DSGVO heißt. Es ist aber nicht nur der Begriff, der sich ändert. Vielmehr gibt es auch wesentliche inhaltliche Änderungen. So werden u.a. die in vielen mir bekannten ADV-Vereinbarungen enthaltenen Regelungen zur Beauftragung von Subunternehmern überarbeitet werden müssen. Aber auch andere Änderungen sind erforderlich. Daher habe ich hier ein paar (externe) Links zu hilfreichen weiterführenden Materialien zusammen getragten:

Materialien zur Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes sind unter  https://dsgvo.expert/Mat-TOM verlinkt.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/MatAV