Zitat LfD-Niedersachsen:
„Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO
Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (…) haben nichtöffentliche Stellen (…)[über] eine Videoüber-wachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.“
Weitere Informationen
- Kurzpapier der Dt. Datenschutzkonferenz zur Videoüberwachung: https://www.lfd.niedersachsen.de/download/126258
- Leitfaden „Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung“
Transparenzanforderungen_und_Hinweisbeschilderung_bei_Videoueberwachung.pdf - Beispiel für ein_vorgelagertes Hinweisschild: Beispiel_fuer_ein_vorgelagertes_Hinweisschild.pdf
- Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt
Beispiel_fuer_ein_vollstaendiges_Informationsblatt.pdf
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