Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit – auch von der Fachöffentlichkeit – wurde vor einigen Tagen der Entwurf des Berichts des LIBE-Ausschusses (Ausschuss für Inneres und Bürgerrechte) des EU-Parlaments (PDF-Datei) veröffentlicht. Dieses 90-seitige Dokument enthält 135 Änderungesvorschläge zu dem Kommissionsvorschlag vom 10. Januar 2917 des Entwurfs der EU-Privacy-Verordnung (ePrivVO), die – sofern sie im weiteren Verfahren Bestand haben sollten – die zu einer Stärkug des Datenschutzes im Internet führen würden.
19.10.2017 LIBE-Ausschuss:
Berichtsentwurf wird mit 31:24:1 Stimmen angenommen
LIBE-Ausschuss erteilt sich Mandat zur Aufnahme der Trilog-Verhandlungen
23. Oktober 2017 EU-Parlament: Ankündigung des LIBE-Trilogmandats
Hierüber wird von einigen Fraktionen eine Abstimmung verlangt.
26. Oktober 2017 Abstimmung im EU-Parlament.
Die verlangte Abstimmung erfolgt in der Plenarsitzung am 26. Oktober. Das EU-Parlament hat mit 320:280 Stimmen bei 18 Enthaltungen das LIBE-Trilogmandat – und damit den Änderungsvorschlag des LIBE-Ausschusses bestätigt (vgl. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&mode=XML&reference=A8-2017-0324&language=EN)
Wenn dann auch der EU-Rat seine Meinung gebildet hat, können die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament beginnen. Ob die EU-Privacy-Verordnung – wie vorgesehen – am 25. Mai 2018 gültig werden kann, ist noch offen.
[Die weitere Entwicklung ist unter https://dsgvo.expert/gi4rS zu finden]