EuGH-Urteil zu Facebook-Fanpages – Linksammlung

Am 05. Juni 2018 wurde das EuGH-Urteil zur Verantwortung der Betreiber von Facebook-Fanpages veröffentlicht:

„Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich“

so titelt der EuGH selbst in seiner Externer Link Pressemitteilung zu seinem Urteil. In der Pressemiteilung wird u.a. ausgeführt:

"Nach Ansicht des Gerichtshofs kann der Umstand, dass ein 
Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Platt-
form nutzt, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch 
zu nehmen, diesen nicht von der Beachtung seiner Verpflich-
tungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten be-
freien."

Anstelle einer inhaltlichen Bewertung finden Sie hier eine Reihe von externen Externer LinkLinks zu diesem Urteil (Links ohne Datum wurden vom 05. – 07. Juni eingestellt):

Europäischer Gerichtshof:

Datenschutzaufsichtsbehörden

Weitere (externe) Links

 

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/EuGHFBFP

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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Eine Antwort zu EuGH-Urteil zu Facebook-Fanpages – Linksammlung

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