Aktuelles zum Referentenentwurf und zum Zeitplan zur Umsetzung der DSGVO in Deutschland

Update 01.02.2017: Heute wurde der Regierungsentwurf des DSAnpUG-EU veröffentlicht

Aktueller Hinweis: Ein konsolidierter Entwurf des DSAnpUG-EU wurde bereits am 11.11.2016 an die Ressorts versandt!

Anfang August gab es einen „Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung und zur Umsetzung der Richlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU). Im Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs ist der Entwurf des Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) enthalten. Die Inhalte des ABDSG-E entsprechen in etwa den bisher bekannten Planungen.

Der Entwurf mit Stand der 1. Ressortabstimmung vom 05.08.2016 hat auch mich bereits in der 34. Kalenderwoche erreicht. Da klar war, dass es bei diesem Entwurf allerdings noch einen sehr hohen Überarbeitungsbedarf gab, hatte ich bewußt darauf verzichtet, diesen zu veröffentlichen. Am 07. September 2016 hat dann netzpolitk.org den Entwurf und entsprechende (vernichtende)  Stellungnahmen zu diesen Entwurf dsgvo_expert-externer-linkveröffentlicht.

Offensichtlich wird dieser Entwurf nun völlig überarbeitet (oder vielleicht sogar neu geschrieben). Eigentlich war vorgesehen, dass bis Mitte September (also Ende dieser Woche) ein Entwurf zur Verbändeanhörung versandt wird und Mitte November es dann einen Regierungsentwurf gibt. Der schon ziemlich ambionierte Zeitplan sah vor, dass das DSAnpUG-EU im April 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden sollte. Wie ich allerdings heute aus dem BMI erfahren habe, gibt es  Verschiebungen bei diesem Zeitplan. Die Dauer der Verschiebungen sei derzeit nicht absehbar. Jede Verzögerung bei der endgültigen Verabschiedung des DSAnpUG-EU macht es den Unternehmen und Behörden schwerer, rechtzeitig zum Gültigwerden der DSGVO am 25. Mai 2018 mit der Umsetzung der Anforderungen aus DSGVO und DSAnpUG-EU fertig zu werden.

 

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/Dik0h

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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Eine Antwort zu Aktuelles zum Referentenentwurf und zum Zeitplan zur Umsetzung der DSGVO in Deutschland

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