[Update 04.06.2021] Die neuen Standarddatenschutzklauseln wurden heute von der EU als „endgültige Arbeitsdokumente“ veröffentlicht. [/Update]
Gestern vor fünf Jahren, am 25. Mai 2016, trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO wie sie in Deutschland häufig abgekürzt wird*, in Kraft.
Am 25. Mai 2016 (gestern vor fünf Jahren) begann mit dem Inkrafttrete der DSGVO die zweijährige Übergangszeit für die nationalen Gesetzgeber, für Unternehmen, Behörden, Stiftugen, Vereine und alle anderen Institutionen bevor am 25. Mai 2018 – also heute vor drei Jahren – die DSGVO direkt anzuwenden war. Und was müssen wir leider feststellen? Nicht nur, dass die zweijährige Übergangszeit von vielen Unternehmen, Behörden, Stiftugen, Vereine nicht oder nur ungenügend genutzt wurde, um die Anforderungen der DSGVO umzusetzen, sondern auch, dass heute – also ganze fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der DSGVO – noch nicht alle ihre Hausaufgaben gemacht haben. Weiterlesen →